"Kaufe jetzt, bezahle später": Mehr Schutz bei Kleinkrediten in Österreich
Das Internet macht es besonders leicht, Geld auszugeben, dass man eigentlich gar nicht hat: Online-Einkäufe oder In-App-Käufe sind ruckzuck erledigt, Zahlungsaufschübe kein Problem. Der Slogan „Buy now, pay later“ zu Deutsch: „Kaufe jetzt, bezahle später“ ist weit verbreitet, strenge Regeln wie für klassische Kredite gelten hier nicht.
Bis jetzt. Das neue Verbraucherkreditgesetz, das in der Vorwoche im Parlament beschlossen wurde, verschafft den Konsumenten mehr Rechte auch bei Kleinkrediten. Dabei handelt es sich um die etwas verspätete nationale Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Das Gesetz soll am 20. November in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Konsumenten sind:
Betroffenheit
Die frühere Bagatellgrenze für Kredite von 200 Euro fällt weg, eine Obergrenze gibt es nicht. Betroffen sind etwa kurzfristige Kredite von bis zu drei Monaten, Ratenzahlungen aber auch zins- und gebührenfreie Darlehen wie sie bei „Kaufe jetzt, bezahle später“ vorkommen. Wichtig: Auch neue, digitale Kreditformen, wie sie manch ausländische Neo-Banken anbieten, fallen unter das neue Verbraucherkreditgesetz. Zuletzt gab es immer wieder Kritik von Konsumentenschützern an der leichtfertigen Kreditvergabe an Jugendliche ohne vorheriger Bonitätsprüfung.
Bonitätsprüfung
Der Kreditgeber muss künftig genau prüfen, ob sich Verbraucher den Kredit tatsächlich leisten können, um Überschuldung zu vermeiden. Das mussten die Banken zwar schon bisher, aber die Anforderungen an die Prüfung der Kreditwürdigkeit wurden ausgeweitet.
Andreas Zahradnik.
Ist die Bonitätsprüfung negativ und kann der Kreditnehmer die Summe voraussichtlich nicht zurückzahlen, darf der Kredit nicht vergeben werden. Andreas Zahdradnik, Finanzexperte bei der Rechtsanwaltskanzlei Dorda, sieht die Regelung kritisch, weil sie ein „weiterer Schritt weg vom mündigen Bürger“ sei. In der Praxis werde das bei Händlern zu Problemen führen, meint der Anwalt.
Diese hätten bisher nicht so strenge Vorgaben wie die Banken. Schon jetzt können Verbraucher eine Einsicht in die über sie gespeicherten Bonitätsdaten verlangen. Künftig erhalten sie das Recht, dass die automatisierte, KI-gestützte Entscheidung über die Kreditwürdigkeit von einem Menschen überprüft wird. Dieser muss entsprechend geschult sein.
Diskriminierungsverbot
Künftig ist es Kreditgebern untersagt, Verbraucher bei der Vergabe von Krediten etwa aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes zu benachteiligen. Gleichzeitig wird aber klargestellt, dass Kreditgeber oder Vermittler nicht verpflichtet sind, ihre Angebote auch in Regionen oder Bereichen bereitzustellen, in denen sie bisher nicht aktiv waren.
Nicht angeforderte Kredite
„Ohne vorherige Anforderung und ausdrückliche Zustimmung durch den Verbraucher ist die Gewährung eines Verbraucherkredits nicht zulässig“, heißt es im Gesetz. Das betrifft etwa die Zusendung nicht angeforderter vorab genehmigter Kreditkarten oder die einseitige Einführung einer neuen Überziehungsmöglichkeit. Aggressives Marketing wird dadurch eingeschränkt, dass nur im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung Kredite beworben werden können.
Warnhinweis
Vor Abschluss eines Kredits muss künftig klar auf die Kosten der Kreditaufnahme hingewiesen werden. Die Standardfloskel „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ reiche dafür aus, meint Zahradnik. „Das ist ein bissl so wie bei Zigarettenpackungen.“ Die Info darf auch nicht irreführend sein. Voreingestellte Checkboxen bei Vertragsabschlüssen gelten nicht als wirksame Zustimmung. Es ist eine aktive Einwilligung erforderlich.
Zahlungsaufschübe
Bei Zahlungsrückständen werden die Rechte der Schuldner gestärkt. „Die Banken müssen grundsätzlich Nachsichtsmaßnahmen anbieten, bevor sie in die Vollstreckung gehen“, erläutert Zahradnik. Gemeint sind Stundungen oder Umschuldungen. Dabei müssen Banken rechtzeitig Vorkehrungen treffen, sobald sie erfahren, dass der Schuldner in Finanzschwierigkeiten ist.
Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass Banken Spesen von bis zu 300 Euro für Ratenstundungen oder Laufzeitverlängerungen verlangen und damit die Schuldner zusätzlich belasten. Die AK hätte sich auch Zinsobergrenzen etwa bei Kontoüberziehungen gewünscht.
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