Anklage gegen Benko: "Für die U-Haft gibt es eine Obergrenze"

Im Signa-Komplex liegt nun die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor: Firmengründer René Benko soll wegen betrügerischer Krida in Innsbruck vor Gericht. Er soll im Zuge der Insolvenz Vermögenswerte verschwiegen und damit die Gläubiger geschädigt haben, schreibt die WKStA. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Der KURIER berichtete:
Auf die Frage, ob der Prozess gegen Benko tatsächlich schon heuer im September starten würde, gab der Wirtschaftsstrafrechtsexperte Robert Kert (Wirtschaftsuniversität Wien) am Dienstagabend in der ZIB 2 keine sichere Prognose ab. "Das ist schwer vorherzusehen, weil man natürlich momentan nicht sagen kann, welche Fragen sich im Laufe des Verfahrens noch stellen."
Erste Anklage gegen Rene Benko
"Musste etwas geschehen, wenn man ihn nicht enthaften möchte"
Dass das Verfahren in der Signa-Causa "äußerst komplex" sei, stehe laut dem Experten außer Frage. Er halte es daher für sinnvoll, die in Summe zwölf Ermittlungsstränge gegen René Benko jeweils getrennt abzuarbeiten. So würde das Prozedere für die Strafverfolgungsbehörden einfacher werden. Und: "Der Herr Benko sitzt in Untersuchungshaft, also hat jetzt auch irgendetwas geschehen müssen, wenn man ihn nicht enthaften möchte," gibt Kert zu bedenken.
Gäbe es denn eine Obergrenze für die U-Haft, will Wolf von seinem Gast wissen. "Die Obergrenze hängt davon ab, wie schwer das Delikt ist. Bei Verbrechen, die mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, ist diese Obergrenze zwei Jahre," erklärt Kert. Außerdem: "Länger als sechs Monate darf die Untersuchungshaft nur aufrechterhalten werden, wenn die Ermittlungen besonders kompliziert und umfangreich sind. Was man in diesem Fall wohl auch sagen kann."

Robert Kert, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Institutsvorstand am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht der WU Wien.
Wie lange dürfe man jemanden wegen einer Wirtschaftsstraftat tatsächlich in Untersuchungshaft behalten - und wenn Benko nun in diesem ersten Prozess freigesprochen würde, müsste man ihn dann aus der U-Haft entlassen?
Ja, so der Experte: "Aus meiner Sicht wäre das auf jeden Fall ein Grund, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Nicht deswegen, weil nicht noch Verurteilungen wegen schwereren Delikten oder wegen schwerwiegender Straftaten folgen können. Allerdings wird man dann schon fragen können: ist das noch verhältnismäßig auch in Anbetracht der Schwere des Tatverdachts?", so Kert.
Kommentare