Regierung beschließt "Registrierkassenpaket"
Zusammenfassung
- Regierung beschließt "Registrierkassenpaket" mit optionalem digitalen Beleg ohne Betragsgrenze, Anhebung der Umsatzgrenze für Registrierkassenpflicht auf 45.000 Euro und Überführung der 15-Warengruppen-Regelung ins Dauerrecht.
- "Women on Boards"-Richtlinie eingeführt, die ab 30. Juni 2026 einen Frauenanteil von 40 Prozent in Aufsichtsräten vorschreibt.
- Modernisierung der Rot-Weiß-Rot-Karte und Einführung eines One-Stop-Shops für Fachkräfteanträge angekündigt.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein "Registrierkassenpaket" auf den Weg gebracht. Es umfasst neben dem digitalen Kassenbon und einer Anhebung der Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht auf 45.000 Euro auch die Überführung der 15-Warengruppen-Regelung für Einzelhändler ins Dauerrecht.
Digitaler Beleg ohne Betragsgrenze
Konkret bedeutet das, dass der digitale Beleg ohne Betragsgrenze eingeführt wird. Die Belegerteilungspflicht soll künftig auch bei digitaler Anzeige per QR-Code oder als Link als erfüllt gelten, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums. Der digitale Beleg ist aber optional. Er sei ein Angebot, kein Muss, sagte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP). In Zukunft könne der Kunde entscheiden, ob er einen Papierbeleg brauche. Ein Recht auf einen Papierbeleg bleibe bestehen. Die Neuregelung soll ab 1. Oktober 2026 geben. Der für Entbürokratisierung zuständige Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) kündigte auch eine Beleglotterie an, die als Anreizsystem für den digitalen Beleg dienen soll.
Ins Dauerrecht überführt wird auch die 15-Warengruppen-Regelung, die Anfangt 2016 eingeführt und am 31. Dezember ausgelaufen wäre. Sie sieht vor, dass Einzelhändler sowie Markt-, Straßen und Wanderhändler ihre Verkäufe nicht einzeln erfassen müssen, wenn entsprechende Systeme nicht zur Verfügung stehen. Sie können ihre Verkäufe alternativ maximal 15 Warengruppen zuordnen. Die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gilt auch dann als erfüllt.
Schließlich wird die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht von 30.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Damit soll für die sogenannte "Kalte-Hände-Regelung" eine längst fällige Inflationsanpassung durchgeführt werden, heißt es in der Ministeriurmssaussendung. Kleine Betriebe im Freien – etwa Marktstände, Hütten oder Vereinskantin sollen damit weiterhin von der Registrierkassenpflicht ausgenommen bleiben. Sowohl die 15-Warengruppen-Regelung als auch die Anhebung der Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
Das "Registrierkassenpaket" solle mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für Betriebe - vom Standler bis zum kleinen Handels- oder Gastronomiebetriebe und Erleichterungen im Unternehmensalltag bringen, sagte Eibinger Miedl.
"Women on Boards"-Richtlinie
Ebenfalls beschlossen wurde die "Women on Boards"-Richtlinie, die einen Frauenanteil von 40 Prozent in Aufsichtsräten sicherstellen soll. Die Richtlinie solle dazu dienen, die gläserene Decke für Frauen in der Wirtschaft zu durchbrechen, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Die Richtlinie soll am 30. Juni 2026 in Kraft treten. Werde die Quote missachtet, bleibe der Sitz im Aufsichtsrat leer, sagte Sporrer.
Schellhorn kündigte auch eine Modernisierung der Rot-Weiß-Rot-Karte an. Auch ein One-Stop-Shop für Fachkräfteanträge solle kommen. Gearbeitet werde auch an Pilotprojekten, etwa einer Rot-Weiß-Rot-Karte für volljährige Lehrlinge. Sie soll sicherstellen, dass Lehrlinge, die in Drittländern ausgebildet werden, schneller in Untenrehmen integriert werden können, sagte Schellhorn.
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