Plastiksackerlverbot mit Jahreswechsel in Kraft

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Ausnahmen und für gebrandete Restbestände Übergangszeit.

Der Verkauf von Einwegplastiksackerln ist ab heute, Neujahrstag, in Österreich verboten. Gebrandete Restbestände dürfen bis Ende 2020 noch ausgegeben werden, informierte das Umweltministerium. Dieses Gesetz sei ein klares Bekenntnis gegen die Wegwerfgesellschaft, betonte die scheidende Umweltministerin Maria Patek.

Ausgenommen vom Verbot sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.

Müllsäcke, Hundesackerl und Gefrierbeutel bleiben

Ebenfalls sind Müllsäcke, Hundesackerl und Gefrierbeutel weiterhin erhältlich. Und das Verbot betrifft auch keine Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen oder Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind.

In Österreich werden jährlich 5.000 bis 7.000 Tonnen an Kunststofftragetaschen ausgegeben, so das Ministerium. Oft werden diese nur einmal benutzt und nicht fachgerecht entsorgt - so komme es zu einer enormen Belastung für die Umwelt.

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