Phase 2 des Fixkostenzuschusses im September

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kündigte die Richtlinie der Phase 2 des Fixkostenzuschusses an.
Die Genehmigung der EU-Kommission für die finalisierte Richtlinie wird "in den nächsten Wochen" erwartet.

Die Richtlinie für die zweite Phase des Corona-Fixkostenzuschusses für Unternehmer ist vom Finanzministerium finalisiert worden. Im September geht der Fixkostenzuschuss mit adaptierter Höhe und Dauer in die zweite Runde. Die entsprechende Richtlinie werde heute im Laufe des Tages auf der Finanzministeriums-Website veröffentlicht, hieß es vom Ministerium am Montag.

Nachdem der Fixkostenzuschuss das wirtschaftliche Überleben Unternehmen in der Coronakrise ermöglichen soll, darf die Liquiditätshilfe aber nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

Genehmigung ausständig

Die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss gelten vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigung der EU-Kommission. Das Finanzministerium rechnet mit dem grünen Licht der Kommission "in den nächsten Wochen".

Im Vergleich zur ersten Phase wurde der Fixkostenzuschuss adaptiert. "Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung. "Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht."

In der zweiten Phase können laut Ministeriumsangaben Fixkosten ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden.

Absetzung für Abnutzung (AfA) und Leasingraten können nun auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für die erste Phase des Fixkostenzuschusses angesetzt werden. Außerdem können Betriebe, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen.

Kommentare