OGH bestätigt Urteil über gesetzwidrige Gebühren bei easybank

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Die BAWAG-Tochter verlangte ein "Abrechnungsentgelt Todesfall" in der Höhe von 150 Euro.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bestätigt, dass Gebühren der BAWAG-Marke easybank teilweise gesetzwidrig sind. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums gegen mehrere Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Online-Bank geklagt hatte, am Freitag mit. Betroffene Kunden könnten die bezahlen Gebühren nun zurückfordern, hieß es vom VKI.

Unzulässiges Sperrentgelt

So hatte die easybank in den Geschäftsbedingungen für die Kreditkarte ein "Abrechnungsentgelt Todesfall" in der Höhe von 150 Euro festgelegt. Diese so wie auch eine Gebühr für die "Rechtsfallbearbeitung" über 100 Euro wurden vom OGH als unzulässig aufgehoben.

Daneben wurden Klauseln als gesetzwidrig beurteilt, die zu strenge Sorgfalts-, Anzeige- und Meldepflichten der Kunden vorsahen, ebenso wie jene Klausel, die ein unzulässiges Sperrentgelt für eine Kartensperre enthielt.

Rückforderungsanspruch

"Wir gehen davon aus, dass zehntausende Konsumentinnen und Konsumenten von diesen unzulässigen Gebühren betroffen sind. Verbraucher, welche die gegenständlichen Gebühren und Entgelte an die Bank bezahlen mussten, haben nun einen Rückforderungsanspruch.

Der VKI wird mit der BAWAG P.S.K., auf die die easybank AG Anfang 2020 verschmolzen ist, Gespräche zur Abwicklung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten aufnehmen", sagte Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Rechts im VKI.

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