Ökostrom: EuGH verbietet Begünstigung für Großkunden

Windräder stehen im Gegenlicht der untergehenden Sonne.
Laut Wirtschaftsministerium jedoch reine Formalentscheidung, die in der Realtität keine Auswirkung hat.

Der EuGH verbietet die Begünstigung österreichischer Großkunden bei den Ökostrom-Preisen. Laut Wirtschaftsministerium sei dies jedoch eine reine Formalentscheidung, die in der Realtität keine Auswirkung hat. Die Vergünstigung betraf das Ökostromgesetz 2008, das so nie in Kraft getreten sei. Österreichs Großindustrie zahlt zwar auch weniger Ökostrom-Förderung als die Haushalte, die gesetzliche Basis dafür ist dafür von der EU genehmigt, betont das Wirtschaftsministerium.

Österreichs Stromkunden zahlen jährlich rund 360 Millionen Euro an Subventionen für Strom aus Sonne, Wind oder Biomasse. Zwei Drittel dieses Betrags entfallen auf Haushaltskunden und das Gewerbe, nur etwa ein Drittel auf die Großindustrie. Die Arbeiterkammer hatte die Benachteiligung der Privatkunden seit langem kritisiert. Müsste die Industrie mehr Ökostromförderung zahlen, würden die Haushalte entlastet. Sprich: Der Strom würde billiger.

Eine Grafik zeigt die Entwicklung der Strompreise für Haushalte und Großhandel von 2006 bis 2013.

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