Novomatic: Datenschutzbehörde untersagt Herausgabe der Mitarbeiter-Daten

Novomatic: Datenschutzbehörde untersagt Herausgabe der Mitarbeiter-Daten
U-Ausschuss abgeblitzt: Die Datenschutzbehörde verbietet der Gesundheitskasse per Bescheid, die Daten von 3000 Novomatic-Mitarbeitern herauszugeben.

Der Fall hatte unter Datenschützern und Juristen für Empörung gesorgt. Der U-Ausschuss verlangte von der Österreichischen Gesundheitskasse, die Sozialversicherungsdaten von allen 3000 inländischen Novomatic-Mitarbeitern herauszugeben. Der Antrag wurde von der SPÖ und den Neos initiiert.

Am Freitag ging Novomatic vor die Datenschutzbehörde, diese reagierte schnell. Heute, Dienstag, erhielt die ÖGK bereits den Bescheid, dass eine Offenlegung der Daten nicht zulässig sei. Die Behörde untersagt die Übermittlung der Daten mit sofortiger Wirkung. Der Bescheid liegt dem KURIER vor.

"Ungerechtfertigter Grundrechtseingriff"

Die Behörde argumentiert, dass von dem Verlangen des U-Ausschusses mehrere tausend Personen betroffen seien. Im bescheid heißt es: "Bei dieser hohen Anzahl an Beschäftigten  und auf Grund der Größe des Novomatic-Konzerns ust davon auszugehen, dass (jedenfalls) der Großteil der Betroffenen  nicht einmal abstrakt den Begriff "VertretzerInnen der Republik oder "VeertreterInnen der Glücksspielbranche erfüllen, sondern es sich vielmehr um allgemeines Personal (wie beispielsweise Kfz-Personal, IT-Personal, Sekretariatskräfte, Reinigungskräfte u.ä.) handelt, welches auf Grund des hier relevanten Verlangens einen jedenfalls jedenfalls ungerechtfertigten Grundrechtseingriff erdulden müsste".

Die Behörde schreibt darüber hinaus von einem "undifferenzierten Verlangen" zur Offenlegung von Daten mehrerer tausend betroffener Personen, das nicht dem Zweck angemessen sei.

ÖGK: "Hochsensible Daten"

Die ÖGK erklärt dazu: "Die Daten unserer Versicherten sind hochsensibel und müssen geschützt werden. Das hat uns die Datenschutzbehörde bestätigt".

Novomatic begrüßt das "entschlossene Handeln der Datenschutzbehörde, die damit einen wesentlichen Beitragzum Schutz von tausenden Novomatic-Mitarbeiterinnen und Mizarbeitern geleistethat". Die Untersagung der Datenübermittlung an den Ausschuss bestätige, dass das Verlangen der Abgeordneten "klar rechtswidrig war".

Wolfgang Gerstl, VP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, bezeichnet die Entscheidung als "wichtiges Signal und zugleich Warnung: Bis da her und nicht weiter. Besonders bedauerlich sei, dass SPÖ und Neos in den vergangenen fünf Tagen trotz zahlreicher Hinweise auf die Rechtswidrigkeit den Antrag nicht zurückgezogen hatten. Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper hatte allerdings von einem Fehler gesprochen und angekündigt, mit der SPÖ über einen Rückzieher zu reden.

 

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