Neue Erleichterung für insolvente Einzelunternehmer

Neue Erleichterung für insolvente Einzelunternehmer
Für Firmen wurde die Quotenzahlung im Sanierungsverfahren auf drei Jahre verlängert.

Zuerst die gute Nachricht: Die Unternehmensinsolvenzen sind im Vorjahr um 38 Prozent zurückgegangenen; im Jänner 2021 sogar um 58 Prozent. Die schlechte Nachricht ist: Die Insolvenzwelle kommt bestimmt; spätestens wenn die Steuerstundungen auslaufen und die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung wieder in Kraft tritt.

„Beide Maßnahmen laufen Ende März aus, aber es gibt hier Überlegungen, diese Maßnahmen doch weiter zu verlängern“, sagt Gerhard Weinhofer, Insolvenzexperte vom Gläubigerschutzverband Creditreform, zum KURIER.

Weinhofer weist auch darauf hin, dass das österreichische Insolvenzrecht vor allem auf Unternehmenssanierungen ausgelegt ist. Und da hat sich die Regierung noch eine weitere Erleichterung im Zuge der Covid-19-Maßnehmen vorgenommen.

Entgegenkommen

„Wenn ein Unternehmen heuer ein Sanierungsverfahren plant, muss es die Quote für die Gläubiger nicht in zwei Jahren, sondern erst in drei Jahren erfüllen. Das ist schon sehr gutes Entgegenkommen“, sagt der Experte.

Im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung müssen insgesamt 20 Prozent Quote an die Gläubiger bezahlt werden, im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung mindestens 30 Prozent. Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht gleich das Aus eines Unternehmens. Ein Drittel der Insolvenzfälle mündet in Sanierungsverfahren und die Firmen können fortgeführt werden. „Sie bekommen eine zweite Chance, aber das sehen viele nicht“, sagt Weinhofer. „Man muss Verständnis dafür haben, wenn jemand den Mut hat, den Stecker zu ziehen und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine Sanierung versucht.“ Nachsatz: „Das ist viel vernünftiger, als ewig dahin zu wursteln und im Blindflug unterwegs zu sein.“

Doch es kommt zu einer neuen Regelung, was die Entschuldung von Einzelunternehmern betrifft. Denn: Bis Juli 2021 muss Österreich die Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt haben. Künftig sollen gescheiterte Unternehmer nicht mehr durch lange Verfahren für ihr unternehmerisches Risiko bestraft werden.

„So soll die Restschuldbefreiung für Einzelunternehmer von fünf auf drei Jahre verkürzt werden“, sagt Weinhofer. „Das heißt, nach drei Jahren soll ein insolventer Einzelunternehmer seine Schulden abgebaut haben und neu durchstarten können. Das ist vor allem auch für Ein-Personen-Unternehmen ein wichtiges Thema.“

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