Neue Anlaufstelle für verzweifelte Verbraucher
Eine neue Anlaufstelle für verzweifelte Konsumenten hat ihre Pforten geöffnet. Die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" ist beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingerichtet, aber unabhängig. Finanziert wird das für neun Monate konzipierte Pilotprojekt vom Konsumentenschutzministerium, als Leiterin fungiert Irmgard Griss, vormals Präsidentin des Obersten Gerichtshofs
Ziel ist es, während der Testphase Erfahrungen im Bereich der unabhängigen Schlichtung zu sammeln und den Bedarf zu erheben, ehe 2015 eine EU-weite Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung in Kraft tritt.
Voraussetzungen
Auf der Homepage der neuen Schlichtungsstelle heißt es: „Das Schlichtungsverfahren beginnt damit, dass Verbraucher – nach erfolgsloser Intervention beim Unternehmer – bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (wenn möglich) online eine Beschwerde einbringen. Das Schlichtungsverfahren endet, wenn sich die Parteien einigen oder wenn eine Einigung scheitert. Mit der Beendigung des Verfahrens endet auch die Hemmung der Verjährung und die Verjährungsfristen laufen weiter.“
Beide Seiten können sich auch durch Rechtsanwälte oder durch eine Verbraucher- bzw. Unternehmerorganisation vertreten lassen. Als "Gerichtsverfahren light" will sich die neue Schlichtung explizit nicht verstanden wissen, denn: Vor Gericht wird "Recht" gesprochen.
Ausnahmen
Folgende Themen werden nicht behandelt: Patientenrechte, der öffentliche Bildungsbereich sowie Wohnungs- und Hausmietverträge und grenzüberschreitende Verbrauchergeschäfte.
Die Banken (in Bezug auf Fremdwährungskredite) und der Elektro-sowie Möbelhandel hatten bereits vorweg ihre Mitwirkung erklärt - viele weitere Branchen sollen folgen.
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