Millionenpleite einer Recycling-Firma für Bauabfälle

Millionenpleite einer Recycling-Firma für Bauabfälle
Nach umfangreichen Abbrucharbeiten ist ein Wellblech-Tunnel kollabiert, Firma blieb auf weiteren Kosten sitzen.

Diese Pleite kann als außergewöhnlich bezeichnet werden. Dieses Unternehmen betreibt eine Aufbereitungsanlage für Abbruch-Bauabfälle, sammelt nicht gefährliche Abfälle und bereitet diese wieder auf. Der Unternehmensgegenstand sind das Baumeistergewerbe, Abbrucharbeiten, Recycling, Sprengarbeiten und die Entsorgung. Jetzt musste die bau Service GmbH laut Gläubigerschutzverband AKV Insolvenz anmelden.

„Die Schuldnerin hat im Jahr 2017 umfangreiche Leistungen für die Bergbahnen AG Wagrain erbracht. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist ein Tunnel in Form einer nicht von der Schuldnerin hergestellten Wellblechkonstruktion kollabiert“, heißt es im Insolvenzantrag der bau Service GmbH mit Sitz in Radstadt, Salzburg. „Kulanterweise wurde durch die Schuldnerin der bestehende Tunnel wieder abgerissen und ein Provisorium errichtet. Der damit verbundene Aufwand betrug rund 400.000 Euro. Es ist leider nicht gelungen mit der Bergbahnen AG Wagrain eine Vereinbarung zu treffen, um eine Zahlung für geleistete Arbeiten zu erlangen.“ Zudem soll es einen möglichen Forderungsausfall (70.000 Euro) gekommen sein

„Eine Sanierung der Firma scheint nicht möglich. Es wird daher das Unternehmen geschlossen und liquidiert“, heißt es weiter vom AKV. Durch die Insolvenz sind 55 Gläubiger geschädigt. Zuletzt wurden sieben Mitarbeiter beschäftigt.

 

Schulden und Vermögen

Die Schulden werden mit rund 1,4 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 1,2 Millionen Euro auf die Hausbank und die restlichen 200.000 Euro auf weitere 54 Gläubiger. Auf der Vermögenseite wird ein bewegliches Anlagevermögen mit 370.000 Euro angeführt, wobei einzelne Fahrzeuge bzw. Geräte darin noch nicht enthalten sind. Es handelt es sich dabei im Wesentlichen um fremd finanzierte Gegenstände. Ob die offenen Forderungen (Buchwert) in Höhe von 470.000 Euro einbringlich gemacht werden können, ist derzeit noch unklar.

 

 

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