Sidlo blitzte jetzt auch vor dem Oberlandesgericht Wien ab, der Berufung wurde nicht Folge gegeben. Die Entscheidung vom 25. November liegt dem KURIER vor. Das OLG sah einen „hinreichenden Grund“ für Sidlos Entlassung und argumentierte, er habe seine Vorstandsfunktion nicht mehr ohne Nachteil für die Casag erfüllen können. Die damalige Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner als auch der Betriebsrat hatten vor dem Handelsgericht ausgesagt, der mediale Wirbel rund um Sidlos Bestellung schade dem Unternehmen enorm.
Vor allem der Betriebsrat hatte die Lage äußerst dramatisch dargestellt, der KURIER berichtete. Der Grund für die wirtschaftlichen Probleme der Casinos war allerdings nicht die Medienberichterstattung über die Bestellung von Sidlo, sondern waren zu hohe Kosten und ineffiziente Strukturen. Im Rahmen eines drastischen Sparprogramms (ReFit) wurde die Glücksspielgruppe dann auch saniert.
Keine Pflichtverletzung
Das OLG stellte aber keine Pflichtverletzung von Sidlo gegenüber dem Aufsichtsrat fest. Er habe den Aufsichtsrat nicht falsch informiert, sondern wollte über Interventionen für seine Bestellung nichts sagen, konstatiert das OLG.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Sidlo kann noch vor den OGH gehen. Das Oberlandesgericht stellte fest, die Berufung sei zulässig, weil eine Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage fehle, ob Unfähigkeit "auch durch eine anhaltend negative Medienberichterstattung über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds verwirklicht sein kann".
Sidlo werde vor den OGH gehen, erklärte sein Anwalt, der renommierte Arbeitsrechtler Roland Gerlach, gegenüber dem KURIER. "Sidlo wird keine Pflichtverletzung vorgeworfen, aber der mediale Wirbel soll an sich ein Grund sein, sich von einem Vorstand zu trennen", sagt Gerlach. Nehme man diese Entscheidung ernst, "kann man bei entsprechender medialer Berichterstattung jeden Vorstand loswerden".
130.000 Euro Gerichtsgebühren
Um überhaupt gegen dieses Urteil vor den OGH zu gehen, muss Sidlo 65.000 Euro an Gerichtsgebühren im Vorhinein erlegen. In Summe hat das Verfahren Sidlo dann 130.000 nur an Gebühren gekostet. Die Anwaltskosten noch nicht berücksichtigt. Gerlach spricht von einem "dramatischen Misstand, dass man zuerst 65.000 Euro hinlegen muss, um dieses Urteil zu korrigieren". Sowas sei weltweit einzigartig, "Österreich hat international das teuerste Gerichtswesen".
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