Oder zumindest die Namen sowie alle Daten der Beschenkten schwärzen und/oder allen anderen Beschuldigten und Verfahrensbeteiligten keine Akteneinsicht in den Anlassbericht gewähren sowie keine Kopien aushändigen.
Die Beschenkten sind Personen aus der persönlichen und familiären Umgebung von Graf, teilweise Mitarbeiter des Konzerns und deren Familienangehörige. Insgesamt fanden die Ermittler 160 Schenkungsverträge, über die ein weiterer Bericht angekündigt wurde.
Die WKStA lehnte den Antrag allerdings am 22. April ab. Mit der Begründung, es bestehe der Anfangsverdacht, dass es sich nicht um Schenkungen, sondern um Gehaltsbestandteile und Bonuszahlungen handle und somit lohn- oder einkommenssteuerpflichtige Zuwendungen verschleiert werden sollten. Außerdem vermutet die WKStA, Beschenkte könnten die Gelder zwecks Bestechung weiter verteilt haben. Die Behauptung, die Schenkungen seien „eine alleinige Sache“ des Privatlebens von Graf, sei nicht nachvollziehbar.
Schrank kündigt dagegen einen Einspruch wegen Rechtsverletzung beim Landesgericht an. Es sei legitim, die Schenkungen zu prüfen, „aber hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“. Es wäre einfacher gewesen, bei Personen mit konkretem Verdacht „die Konten zu öffnen“. Die WKStA könne die Namen und Daten der Beschenkten schwärzen, „es geht um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes von weit mehr als 100 Menschen“.
Alle Beschenkten scheinen mit sensiblen Daten auf, von der Wohnadresse bis zu Sozialversicherungs- und Steuerdaten. Der Casinos-Akt ist aufgrund der hohen Zahl der Beschuldigten allerdings semi-öffentlich, Zig Personen können in den Akt einsehen und Kopien verteilen.
Am 4. Juni beginnt der U-Ausschuss, der Aktenbestandteile anfordern kann. Sollte die Namensliste an die Öffentlichkeit kommen, seien die Betroffenen in ihrer Sicherheit gefährdet, meinen weitere Strafrechtsexperten. Das wäre so ähnlich, als ob die Namen von Lottogewinnern veröffentlicht würden.
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