Meinl Bank: Anklage wegen Personenschutzes löst sich in Luft auf

Firmenschild Meinl Bank.
Die Anklageeinsprüche der Privatbank beim OLG Wien waren erfolgreich, der Tatbestand der Untreue ist nicht erfüllt.

Das ist ein ordentlicher Dämpfer für die Staatsanwaltschaft. Das Oberlandesgericht Wien gab den Anklageeinsprüchen der ehemaligen Vorstände der Meinl Bank AG Folge. Es stellte das Verfahren ein. Angeklagt war das Verbrechen der Untreue, weil die Angeklagten dem Unternehmen Kosten für den Personenschutz des Vorsitzenden des Vorstands, der ab 27. Dezember 2007 der Vorsitzende des Aufsichtsrats war, weiterverrechnet hatten", teilt Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht Wien mit. "Der Vorwurf bestand darin, dass der Vorstand damit seine Befugnis missbraucht habe, über das Vermögen der Gesellschaft, somit über fremdes Vermögen zu verfügen." Betroffen waren von der Anklage Julius Meinl V., Peter Weinzierl und Günter Weiß.

Das Oberlandesgericht Wien "erachtete den Personenschutz im konkreten Fall für angemessen und aus damaliger Sicht für vertretbar, sodass die Finanzierung durch das
Unternehmen, für das der Angeklagte tätig war, nicht mit dem Missbrauch einer Befugnis verbunden ist und somit nicht den Tatbestand der Untreue erfüllt".

Die Meinl Bank heißt heute Anglo Austrian AAB Bank AG und ist im Visier der Europäischen Finanzmarktaufsicht. Sie hatte der AAB Bank kurzfristig die Lizenz entzogen, dann aber wieder erteilt. Es geht um den Verdacht der Geldwäscherei.

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