Lohnerhöhungen „essenziell“: Inflation ist höher als Entlastung

Die Anti-Teuerungspakete der Bundesregierung decken einen guten Teil der Inflation ab, speziell in diesem Jahr mit den vielen Einmalzahlungen. Unklar war bis jetzt, wie es im kommenden Jahr aussieht. Interessant ist das aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben uns die hohen Preise leider erhalten, auch wenn sich der Preisanstieg leicht einbremsen dürfte. Und zweitens werden aktuell in der Herbst-Lohnrunde ja die Löhne und Gehälter für 2023 verhandelt. Und hier erwarten sich die Arbeitgeber, dass die Abfederung der Inflation durch die Regierungsmaßnahmen mit einberechnet wird. Nur, wie viel ist das?
Das arbeitnehmernahe Momentum-Institut hat das jetzt berechnet und die Entlastungswirkung für 2023 auf Basis der Inflationserwartungen analysiert. Anders als 2022, der KURIER berichtete über diesbezügliche Zahlen des Finanzministeriums, schaut das Ergebnis dabei nicht mehr so erfreulich aus.
Denn: In allen Einkommensbereichen ist mit erheblichen Mehrbelastungen zu rechnen, woran auch das Aus für die kalte Progression nichts ändert. Momentum-Chefökonom Oliver Picek sagt: „Lohn- und Pensionserhöhungen sind daher essenziell, um die teuerungsbedingten Mehrkosten der Haushalte besser auffangen zu können.“

Gerechnet wurden zwei Szenarien: Eines mit 5 % Inflation und eines mit 10 % im Jahr 2023. Dieser Kostenbelastung wurde die Entlastungswirkung der drei zentralen Maßnahmen gegenüber gestellt: Das Aus für die kalte Progression, die Stromkostenbremse sowie die Indexierung der Sozialleistungen.
Große Kluft
Es zeigt sich: Im untersten Einkommensfünftel machen die Mehrkosten 920 bzw. 1.840 Euro aus (bei 5 % oder 10 % Inflation), abgedeckt werden durch die Regierungsmaßnahmen jedoch nur 454 Euro (siehe Grafik).
Nicht viel anders sieht es in den höheren Einkommensbereichen aus. Im obersten Einkommensfünftel der Spitzenverdiener stehen erwarteten Mehrkosten durch die Teuerung von 1.810 Euro (bzw. 3.630 Euro bei 10 % Inflation) Entlastungen von 749 Euro gegenüber.
Aber auch zwischen dem 2. und 4. Einkommensfünftel, im Prinzip ist das die untere bis obere Mittelschicht, würden die Haushalte zwar um 555 bis 647 Euro entlastet, müssten aber mit Mehrkosten von bis zu 2.990 Euro rechnen.
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