Rechtsstreit: Lauda bekämpft Betriebsratswahl vor Gericht
Die österreichische Fluggesellschaft Lauda brachte am 8. November 2019 eine Anfechtung der Betriebsratswahl ein. Diese Woche erfuhren Betriebsrat und Gewerkschaft Vida durch eine gerichtliche Zustellung davon. Die Anfechtung einer Betriebsratswahl ist in Österreich äußerst selten, kam jedoch vor einigen Jahren bei der Flugsicherung Austro Control bereits vor. Damals konnte jedoch eine gütliche Einigung erzielt werden.
Die Begründung der Klage
Lauda steht voll im Besitz der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair. Von Gewerkschaftsseite wird immer wieder der Umgang mit den Arbeitnehmern kritisiert. Gegenüber dem Portal "AviationNetOnline" begründet die Fluggesellschaft Lauda die Anfechtung der Betriebsratswahl wie folgt.
„1.) Lauda bot an, sich mit unseren Leuten zu treffen, um ihnen bei der Durchführung einer Betriebsrats-Wahl zu helfen, die dem österreichischen Gesetz entspricht.
2.) Eine Reihe ehemaliger Angestellter ignorierte dieses Angebot und führte eine rechtswidrige Wahl durch, bei der viel mehr Menschen gewählt wurden, als Lauda tatsächlich in Wien beschäftigt, was die jüngsten Wahlen hinfällig macht.
3.) Sie haben ein Wahlkomitee ernannt, das die gesetzlich zulässige Mitgliederzahl für die Anzahl der Arbeiter in Wien überschreitet. Das ist rechtswidrig.
4.) Dieser rechtswidrige Ausschuss umfasst auch Personen, die nicht mehr für Lauda arbeiten, was ebenfalls rechtswidrig ist.“
Die Gewerkschaft Vida spricht gegenüber AviationNetOnline von einer scheinbar bewussten Provokation des Unternehmens, da Lauda nicht seiner rechtlichen Pflicht nachgekommen sei, ein Arbeitnehmerverzeichnis für die Betriebsratswahl an den Wahlvorstand zu übermitteln. „Sollte das Unternehmen vor Gericht recht bekommen, von dem wir derzeit nicht ausgehen, wird lediglich eine neue Betriebsratswahl durchgeführt“, erklärt die Gewerkschaft Vida.
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