Corona-Kurzarbeit wird bis Ende März 2022 verlängert
Den von der Pandemie und dem neuerlichen Lockdown Betroffenen wird finanziell unter die Arme gegriffen. Die Corona-Kurzarbeit wird bis Ende März 2022 verlängert, kündigte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Freitag bei einer Pressekonferenz an.
4 Neuerungen bei der Kurzarbeit
"Saisonstarthilfe"
Weiters erhalten Beschäftigte, die bereits 10 Monate oder länger in Kurzarbeit sind, einmalig eine Zahlung von 500 Euro netto. Saisonbetriebe im Tourismus bekommen eine "Saisonstarthilfe" für die Einstellung von Fachkräften.
"Nützen Sie die Kurzarbeit"
Die Corona-Kurzarbeit gilt für besonders betroffene Betriebe. Sie wäre ursprünglich zu Jahresende ausgelaufen und wird nun bis Ende März verlängert. Weiters werden die Rahmenbedingungen erleichtert: Unternehmen werden drei Wochen Zeit haben, die Corona-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen und bekommen trotzdem die Unterstützung in voller Höhe.
"Nützen Sie die Kurzarbeit", appellierte ÖGB-Chef Wolfgang Katzian an die betroffenen Betriebe, denn damit würden die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Kontrollen sollen Missbrauch verhindern
Mit der Saisonstarthilfe werde dem Tourismus geholfen, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die Branche fürchtet wegen des Lockdowns mit dem Beginn der Wintersaison um die Fachkräfte. Für die Kurzarbeit ist nämlich ein Monat Beschäftigung mit vollem Gehalt Voraussetzung.
Nun bekommen Saisonbetriebe für Neuanstellungen 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom AMS refundiert, wobei die Arbeitnehmer den vollen Lohn bekommen. Diese Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung gilt für alle Personen, die zwischen 3. November und dem 12. Dezember angestellt werden. Kontrollen sollen Missbrauch verhindern.
500 Euro Bonus
Beschäftigte, die lange in Kurzarbeit sind, werden extra unterstützt und erhalten einen Bonus von 500 Euro netto. Voraussetzung ist, dass sie im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für Kurzarbeit angemeldet waren. Der Bonus für "Langzeit-Kurzarbeitende" bekommen nur jene, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist. Auch Arbeitnehmer in Trinkgeld-Branchen werden ab Dezember besonders unterstützt.
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