Kryptobetrug: Heftige Vorwürfe gegen den Kronzeugen

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In der Causa Paraiba/Trillant wurden rund 63.000 Anleger um zumindest 400 Millionen Euro geschädigt.

Der mutmaßliche Kryptobetrugsfall um Paraiba und die Nachfolgeplattform Trillant zählt zu den komplexeren Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Denn es sollen 63.000 Anleger um zumindest 400 Millionen Euro geschädigt worden sein. De facto handelte es sich bei Paraiba/Trillant um ein Schneeballsystem.

Wie der KURIER berichtete, hat die WKStA dem beschuldigten Drahtzieher S. den Kronzeugenstatus zu erkannt, weil er „ein reumütiges Geständnis abgelegt“ und sein Wissen über Tatbestände offengelegt hat. Gegen die Zahlung von 17.200 Euro hat die WKStA das Verfahren gegen ihn eingestellt. Doch das wollen einzelne Beschuldigte nicht kampflos hinnehmen. Drei haben gegen den Kronzeugen umfangreiche Stellungnahmen eingebracht, darunter auch Mario B. Er hat 187 Seiten Beweismaterial vorgelegt.

Falsche Behauptungen

„Der Kronzeuge hat weitgehend falsche Behauptungen aufgestellt und auch Beschuldigungen frei erfunden“, sagt Linda Poppenwimmer, Verteidigerin von Mario B., zum KURIER. „Er sollte eigentlich für seine eigenen Taten ein reumütiges Geständnis ablegen und für diese einstehen, doch er hat seine eigenen Taten teilweise runtergespielt und teilweise völlig verschwiegen.“ So sei ihr Mandant B. vom Kronzeugen beschuldigt worden, Gelder veruntreut zu haben, obwohl der Kronzeuge selbst im Verdacht stehe, Gelder in Millionenhöhe abgezweigt zu haben. „Es ist Herrn S. der Kronzeugenstatus zuerkannt worden, ohne ihm eine Schadenswiedergutmachung aufzutragen, obwohl von einem Betrugsschaden von rund 400 Millionen Euro ausgegangen wird“, sagt Poppenwimmer.

Pech ist, dass gegen einen Kronzeugenstatus kein Rechtsmittel eingebracht werden kann.

Anwältin Linda Poppenwimmer Kanzlei Brauneis Rechtsanwälte

Anwältin Linda Poppenwimmer Kanzlei Brauneis Rechtsanwälte

Kein Kommentar

„Der Einzige, der jetzt gegen den Kronzeugenstatus vorgehen kann, ist der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz“, sagt Poppenwimmer zum KURIER. „Wir haben ihm einen umfangreichen Schriftsatz geschickt und neue Beweismittel vorgelegt mit der Anregung, einen Fortführungsantrag bei Gericht einzubringen, weil aus unserer Sicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Kronzeugenstatus nicht vorliegen.“

Ihrer Ansicht nach sei es auch ein Skandal, dass die Polizei Beweismaterial, das ihr im Juni 2024 übergeben wurde, bisher noch nicht ausgewertet hat. Indes teilte die Verteidigerin des Kronzeugen S. dem KURIER mit, dass sie sich zum laufenden Ermittlungsverfahren nicht äußert.

Neue Einvernahme

Die WKStA hat die Kripo beauftragt, den Kronzeugen S. zu den umfangreichen Vorwürfen des Beschuldigten Bs. einzuvernehmen.  "Ich darf ersuchen, S. zum Vorbringen Bs (ergänzend) einzuvernehmen,
nunmehr als Zeuge (nicht mehr als Beschuldigter", so der zuständige Oberstaatsanwalt. 

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