"Konsument"-Buch: Ihre Rechte auf Reisen

"Konsument"-Buch: Ihre Rechte auf Reisen
Nützliche Tipps und Checklisten: von der Buchung über die Anreise bis hin zu Geld zurück bei Reisemängeln

Basierend auf seinen langjährigen Erfahrungen hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Rechte von Konsumenten auf Reisen in einem neuen Ratgeber zusammengefasst: "Ihre Rechte auf Reisen" begleitet den Leser mit nützlichen Tipps und praktischen Checklisten von der Urlaubsbuchung über die Anreise bis hin zur Geltendmachung von möglichen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.


Denn wer seine Rechte kennt, kann im Fall der Fälle erfolgreicher für diese eintreten.

Solange während der Reise alles gut geht, bemerken Urlauber in der Regel keine Unterschiede zwischen Pauschal- und Individualreise. Entwickelt sich der Traumurlaub jedoch zum Albtraum, stellt man fest, dass Pauschalreisende gegenüber Individualreisenden in Rechtsangelegenheiten besser gestellt sind. Bei Individualreisen hinkt die Gesetzgebung dagegen hinter her: So sind etwa Mieter von Ferienwohnungen oder -häusern im Ausland derzeit nicht in dem Umfang wie bei Pauschalreisen abgesichert.

Kein Reiseveranstalter möchte auf seinen Urlaubsangeboten sitzen bleiben. Dementsprechend sind Reisekataloge als Werbeprospekte zu verstehen, die die Dinge stets im günstigsten Licht darstellen: Professionelle Fotografie und nachträgliche Bildbearbeitung verzaubern mittelmäßige Wirklichkeit zum ersehnten Ideal, überdies ist die Sprache in Reisekatalogen geschönt. Formulierungen wie "direkt am Meer" oder "beheizbarer Swimmingpool" klingen gut und sind nicht zwangsläufig gelogen, verschleiern jedoch geschickt die Tatsachen: Pauschalreisende sollten wissen, dass "Meer" nicht Strand bedeutet und ein wesentlicher Unterschied zwischen "beheizbar" und "beheizt" besteht.

Tatsache ist aber: Es gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit. Das heißt, die Texte und Fotos in einem Reiseprospekt sind zugesicherte Eigenschaften des Produktes, ihr Fehlen führt zu Gewährleistungsansprüchen.

Wer seinen Urlaub online bucht, sollte herausfinden, wer sein Vertragspartner ist. Der erste Anschein kann nämlich trügen: Viele Reiseportale im Internet sind Reisebüros und somit lediglich Vermittler, die nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistung haften. Der Vertrag wird also nicht mit dem Betreiber des Reiseportals geschlossen, sondern mit einem dahinter stehenden Reiseveranstalter oder direkt mit einem Leistungserbringer (z.B. Hotelinhaber oder Fluggesellschaft). Außerdem gilt für alle Arten von Online-Buchungen von Freizeitleistungen: Ein einziger Mausklick verwandelt ein virtuelles Angebot in einen reellen Vertrag, von dem es keine Rücktrittsmöglichkeiten nach dem Konsumentenschutzgesetz mehr gibt. Stornierungen sind in der Regel kostspielig. Wer sich zur Buchung entschließt, sollte zum einen die persönlichen Daten genau kontrollieren, zum anderen sollte neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jeder einzelne Buchungsschritt abgespeichert oder ausgedruckt werden.

Das "Konsument"-Buch "Ihre Rechte auf Reisen" umfasst 136 Seiten und ist um 14,90 Euro im Buchhandel und beim VKI unter 01/588 77-4 (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Der Ratgeber kann auch online auf www.konsument.at bestellt werden.


Weitere Informationen zum Ratgeber sowie eine Leseprobe finden Sie unter dem unten angeführten Link.

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