Kleinstbetriebe können ab jetzt Hilfsgelder beantragen

Der einzige Weg, der in Europa über niedrigere Energiekosten führt: Ausbau der erneuerbaren Energieträger, sagt Bruegel-Chef Jeronim Zettelmeyer
Energiekostenpauschale bis zu 2.475 Euro wird nach zähen Verhandlungen ausbezahlt.

Für Klein- und Kleinstunternehmer gibt es nun Geld für die stark gestiegenen Strom- und Heizkosten. Die Regierung zahlt eine Energiekostenpauschale an Firmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro. Darauf hatten sich ÖVP und Grüne bereits im September 2022 verständigt, konnten sich aber lange Zeit auf keine Richtlinie einigen.

Anträge können online von 8. August bis 30. November 2023 über www.energiekostenpauschale.at gestellt werden und sind rückwirkend für das abgelaufene Jahr 2022 möglich, wie die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) am Dienstag mitteilte.

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Auszahlung binnen weniger Tage

Die Pauschalförderung werde automatisiert berechnet und könne bis zu 2.475 Euro betragen, so die für die Abwicklung zuständige FFG. Es seien keine Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen notwendig. Erforderlich seien lediglich eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).

Die jeweilige Förderhöhe wird den Angaben zufolge auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz berechnet. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollen sofort bei der Einreichung eine Information über die berechnete Förderung erhalten, die innerhalb weniger Tage ausbezahlt werde.

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EKZ II noch offen

"Das ist eine gute Nachricht für viele kleine Unternehmen, die im vergangenen Jahr mit explodierenden Energiekosten zu kämpfen hatten", so der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Karlheinz Kopf, in einer Aussendung. Das Warten habe endlich ein Ende. Der Zuschuss beträgt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro.

Wichtig aus Sicht der WKÖ sei aber vor allem, dass nun rasch die Vorbereitungen für die Energiekostenpauschale für 2023 starteten. Nach wie vor offen sei die Beantragungsmöglichkeit für den Energiekostenzuschuss (EKZ) II, der im Dezember 2022 von der Regierung angekündigt worden sei und "ebenfalls endlich auch auf Schiene gebracht werden muss".

Voraussichtlich im vierten Quartal, also gegen Jahresende, erhalten zudem Freiberufler eine Pauschale von 410 Euro. Die Sozialversicherungen würden die Gutschrift abwickeln, heißt es aus dem Sozialministerium auf KURIER-Anfrage.

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