Überstunden gemacht? Diese vier Vorgaben sollten Sie beachten

Braucht es die Erlaubnis des Chefs, um Überstunden zu machen, wie viel Geld springt raus und decken All-in-Pauschalen wirklich alles ab?
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Überstunden sind auf dem Rückzug. Zwar wurden in Österreich im vergangenen Jahr immer noch 170 Millionen Überstunden geleistet – das sind aber 52 Prozent weniger, als das vor zwanzig Jahren der Fall war. Diese Daten veröffentlichte die Statistik Austria Mitte März in einer Präsentation zum Arbeitsmarkt, woraufhin der Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit einer weiteren Berechnung nachzog.

Denn von den geleisteten 170 Millionen Überstunden sollen laut ÖGB knapp 46 Millionen weder mit Geld noch mit Freizeit abgegolten worden sein. 2,5 Milliarden Euro Bruttoentgelt würden Arbeitnehmenden so entgehen, heißt es, weshalb die Gewerkschaft dazu aufruft, Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. „Viele Arbeitsverträge enthalten sehr kurzfristige Verfallsfristen – oft verfallen nicht ausbezahlte Überstunden bereits nach drei Monaten“, teilt ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth mit. Doch was gilt als Überstunde, wie hoch ist die Vergütung und braucht es immer eine Anordnung der Führungskraft? Arbeitsrechtsexperten geben dem KURIER Antworten.

1) Die Definition und die Grenzen

Von Überstunden spricht man, wenn mehr als die gesetzliche Normalarbeitszeit (40 Stunden in der Woche oder acht Stunden am Tag) arbeitet, erklärt die ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter. Sie ergänzt, dass Grenzen auch anders definiert werden können, etwa bei einer Vier-Tage-Woche oder Gleitzeit. Aber: Auch bei Überstunden gelten klare gesetzliche Grenzen. Insgesamt wären 20 Überstunden pro Woche zulässig, solange die Höchstarbeitszeit (60 Stunden in der Woche, zwölf Stunden am Tag) nicht überschritten wird.

2) Anordnen und selbst verordnen

Ob Überstunden geleistet werden, darf der Arbeitnehmer nicht selbst entscheiden, klärt Arbeiterkammer-Jurist Alexander Tomanek auf. „Es muss umgekehrt sein. Der Arbeitgeber kann Sie darum ersuchen“, sagt er. Überstunden in Eigenregie machen und dann eine Bezahlung einfordern, komme laut Tomanek „immer wieder vor“, ist aber nicht ratsam, weil das oft im Streit mündet. „Der Arbeitgeber kalkuliert schließlich damit, dass die vorgegebene Arbeitszeit ausreichend ist.“ Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen, sofern nichts Gegenteiliges im Arbeitsvertrag steht. Ablehnen ist erlaubt, wenn wichtige Gründe (Kinderbetreuung oder dringender Arzttermin, z. B.) vorgewiesen werden können. „Hat jemand schon 50 Stunden in der Woche oder zehn Stunden am Tag gearbeitet, darf sie/er weitere Überstunden ohne Begründung ablehnen“, ergänzt Verena Weilharter.

3) Wie Überstunden bezahlt werden

Für Überstunden gibt es einen Zuschlag von 50 Prozent. Bedeutet: Stundenlohn plus 50 Prozent Zuschlag. Das lässt sich auch in Freizeit umwandeln: Eine Überstunde sind 1,5 Stunden Zeitausgleich. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind oft 100 Prozent Zuschlag vorgesehen. Ob Überstunden mit Geld oder Zeit beglichen werden, wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, sofern der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht. Steht dazu nichts im KV oder in einer Betriebsvereinbarung und ist auch nichts zusätzlich vereinbart, müssen Überstunden laut ÖGB ausbezahlt werden.

Handelt es sich um ein seriöses Arbeitsverhältnis, passiert die Abgeltung laut Alexander Tomanek meist im Folgemonat. In weniger seriösen Fällen landet man vielleicht sogar bei Gericht. In jedem Fall empfehlen Rechtsexperten, Stunden immer akribisch aufzuzeichnen, und vom Arbeitgeber so schnell wie möglich bestätigen zu lassen.

4) Überstunden- und All-in-Pauschalen 

Selbst ein All-in-Vertrag bedeutet nicht, dass alle Überstunden automatisch abgegolten sind. Arbeitsgesetz und Ruhezeiten sind zudem einzuhalten. Generell muss bei Überstunden- oder All-in-Pauschalen regelmäßig geprüft werden, ob der Pauschalbetrag wirklich die geleisteten Stunden abdeckt. Spätestens am Jahresende können Deckungsprüfungen durchgeführt werden – häufig kommt es vor, dass diese von Arbeitnehmern initiiert werden müssen, erklärt Tomanek. Wurde mehr gearbeitet als bezahlt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Nachzahlung. Wichtige Anmerkung: Wurde weniger gearbeitet als abgedeckt, ist die Pauschale dennoch in voller Höhe zu bezahlen.

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