Herzschmerz im Job: Jeder Dritte meldet sich nach Trennung krank
Wegen eines gebrochenen Herzens in den Krankenstand gehen? Das soll keineswegs ungewöhnlich sein. Eine neue Umfrage des US-Anbieters Zety für Lebenslauf-Vorlagen hat 1.020 Mitarbeitende in den USA zu ihrem Umgang mit Liebeskummer am Arbeitsplatz befragt. Jeder Dritte soll sich nach einer Trennung bereits krankgemeldet oder Urlaub genommen haben, um sich von den Strapazen zu erholen.
Männer und jüngere Angestellte würden ihren Kummer häufiger auf diese Art verarbeiten. Bei den Generationen führt die Gen Z mit 47 Prozent das Abwesenheits-Ranking nach einer Trennung an, dicht gefolgt von Millennials mit 45 Prozent. Gen X (31 Prozent) und Babyboomer (lediglich 11 Prozent) gehen auch nach einer schwierigen Trennung arbeiten.
Arbeiten nach einer Trennung: Mit vielen negativen Auswirkungen
43 Prozent geben außerdem an, dass durch Liebeskummer die Produktivität und Konzentration im Job gelitten hat, 38 Prozent berichten von geringerer Motivation und weniger Engagement. 25 Prozent sagen wiederum, dass ihre Pünktlichkeit beeinträchtigt wurde, 23 Prozent sind überzeugt, dass ihre Entscheidungs- und Problemlösungsfähigkeit nachgelassen hat und 17 Prozent verorten, dass das Trennungstief die Beziehung zu den Kollegen oder Vorgesetzten negativ beeinflusst hat. Jeder Dritte fordert deshalb innerhalb der Umfrage, dass Arbeitgeber „Herzschmerz-Urlaub“ anbieten sollten.
Wie lange dieser Sonderurlaub dauern soll? Auch da gibt eine konkrete Vorstellung. 40 Prozent glauben, mindestens drei Erholungstage nach einer Trennung zu benötigen. Gibt es das Angebot eines „Herzschmerz-Urlaubs“ nicht, würden sich 31 Prozent auch mit mehr Homeoffice-Tagen zufriedenstellen. 26 Prozent würden sich über weniger Meetings und mehr Privatsphäre und 23 Prozent über angepasste Deadlines oder weniger Arbeitslast freuen.
Wünschen darf man sich vieles – doch wie ist Herzschmerz arbeitsrechtlich in Österreich geregelt? Der KURIER hat sich bei der Arbeiterkammer erkundigt.
Bei Herzschmerz krankgeschrieben – ja, das geht
Adriana Mandl, Expertin für Sozialpolitik bei der Arbeiterkammer Wien, erklärt, dass sich Urlaub im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber natürlich jederzeit beantragen ließe. Stimmt dieser zu, stünde einem „Herzschmerz-Urlaub“ also nichts im Weg. Und auch krankmelden könne man sich bei Liebeskummer – unter klaren Bedingungen.
Denn eine Trennung per se ist klarerweise keine Krankheit. Dennoch kann mit ihr eine psychische Belastung einhergehen, die vielleicht in einer Erkrankung resultiert. Das muss im Einzelfall ärztlich abgeklärt werden. „Eine Krankheit ist jede Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens“, betont Mandl. Bestätigt ein Arzt oder eine Ärztin, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Herzschmerz vorliegt, wäre ein Krankenstand somit rechtlich legitim.
Wichtig wäre, in diesem Zusammenhang aber abzuklären, was im Krankenstand gemacht werden darf. „Man soll im Krankenstand nichts unternehmen, was den Heilungsprozess verzögern kann“, sagt Mandl. Sich wegen einer Trennung krankzumelden und dann mit Freunden und Cocktails auf Social Media zu posten, könnte zu einem Nachteil werden.
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