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Verschärfte Kontrollen beim Handgepäck: Jeder Zentimeter kostet

Beim Handgepäck macht jede Airline ihre eigenen Regeln. Passagiere verlieren den Überblick, Kontrollen werden strenger, Pönalen sind hoch. Kann das rechtens sein?
Ryanair signage at Manchester Airport waiting area with planes outside window

Die Stimmung am Flughafen Wien kippt. Auf dem Monitor blinkt „Boarding“ in Grün, doch die Menschentraube am Gate schrumpft nicht. Im Gegenteil, sie verdichtet sich, wird unruhiger. Eine Mitarbeiterin des Bodenpersonals fordert alle Passagiere auf, ihr Handgepäck in ein Metallgestell zu platzieren. Nur Reisende mit kleinen Hartschalenkoffern und besserem Tarif dürfen passieren. Für alle anderen zählt jetzt jeder Zentimeter. Es genügt ein Rad, das übersteht. Ein leeres Außenfach, ein Koffergriff. Passt das Gepäckstück nicht vollständig in den Rahmen, zeigt die Mitarbeiterin wortlos zum Schalter. Dort haben Reisende die Wahl: zahlen oder nicht mitfliegen.

Die Pönale kann pro Strecke mehr als hundert Euro ausmachen. Die wenigsten geben sich ohne Diskussion geschlagen, doch am Ende zücken sie die Kreditkarte. Geld später zurückfordern, gilt bisher als aussichtslos. Das könnte sich bald ändern.

Hohe Kerosinpreise und Standortkosten: Fluggesellschaften müssen neu kalkulieren

Explodierende Treibstoffpreise setzen Europas Airlines aktuell unter Druck. In Österreich klagen Fluggesellschaften zusätzlich über hohe Standortkosten. Erst diesen Dienstag fordert Ryanair-Chef Michael O’Leary in einem Pressetermin in Wien, die „unsinnige Luftverkehrssteuer“ abzuschaffen und Flughafenentgelte sowie „überhöhte Flugsicherungsgebühren“ zu reduzieren. Circa 24 Euro Steuern und Gebühren würden Airlines, die hierzulande abheben, pro Passagier bezahlen, erklärt Austrian-Airlines-Chefin Annette Mann kürzlich dem KURIER. Der europäische Schnitt liege bei 13 Euro. Fluggesellschaften prüfen genau, wie sich das Geschäft noch rechnet. Sie ziehen Flieger vom Standort Wien ab, schrauben an Tarifen. Die Vermutung liegt nahe, dass auch die verschärften Handgepäckkontrollen eine weitere Einnahmequelle sind.

Die Fluggesellschaften dementieren das selbstverständlich: „Wir zahlen zwar Provisionen an unsere Mitarbeiter, die übergroßes Gepäck identifizieren und Gebühren dafür erheben, doch diese Gebühren werden von weniger als 0,1 Prozent der Passagiere getragen, die sich nicht an unsere vereinbarten Gepäckregeln halten“, teilt Ryanair auf Anfrage mit. Stattdessen strebt die Fluglinie an, „das Problem der übergroßen Gepäckstücke zu beseitigen, die das Boarding verzögern“. Auch die Austrian Airlines (AUA) haben das Handgepäck aus diesem Grund ins Visier genommen. Doch nicht nur.

Am 19. Mai startete die AUA den „Economy Basic“-Tarif. Er soll sich dem „modernen Reiseverhalten“ der Kunden anpassen und die Wettbewerbsfähigkeit bei Einstiegspreisen stärken. Konzipiert sei der Tarif für Fluggäste mit „sehr leichtem Gepäck“. Konkret heißt das: Die kostenfreie Mitnahme eines kleinen Kabinenkoffers ist gestrichen. Lediglich ein persönlicher Gegenstand darf mitgeführt werden. Die maximale Größe: 40 x 30 x 15 Zentimeter. Ein Maß, das laut AUA „sehr genau kontrolliert“ wird – und das zur teuren Stolperfalle für Passagiere werden kann.

Früher hat man sich als Passagier überhaupt keine Gedanken gemacht. Jetzt muss man selbst Abmessungen durchführen oder extra Handgepäckstücke kaufen, um die Vorgaben zu erfüllen.

von Gabriele Zgubic, Abteilungsleiterin Konsumentenpolitik der AK Wien

Zentimeter-Dschungel: Jede Airline gibt ihr eigenes Maß vor

Die Anzahl der Beschwerden zu Airline-Gebühren beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) sind „generell auf hohem Niveau, speziell in Hinblick auf Handgepäckgebühren“, teilt Petra Leupold, Leiterin Recht beim VKI mit. „Wir sehen bei Airlines einen bunten Strauß an unterschiedlichen Vorgaben, es gibt unterschiedliche Zusatzgebühren für unterschiedliche Handgepäckgrößen.“ (siehe Grafik unten)

Ein Beispiel: Eurowings erlaubt beim persönlichen Gegenstand, der unter dem Vordersitz verstaut werden muss, die Maße 40 x 30 x 25, Easyjet setzt auf 45 x 36 x 20, Ryanair schreibt 40 x 30 x 20 vor und die AUA reiht sich mit ihren 40 x 30 x 15 Zentimetern ans unterste Ende der Toleranzgrenze. Eine gesetzliche Vorgabe für einheitliche Größen gibt es (noch) nicht. Die AUA erklärt ihre gewählten Maße als Teil einer „neuen, klarer differenzierten Tariflogik“. 

Passagiere verpflichten sich mit Vertragsabschluss, also dem Kauf eines Tickets, die Bestimmungen einzuhalten. Jedoch sollen Handgepäckmaße in den vergangenen Jahren vonseiten der Airlines zunehmend verkleinert worden sein, beobachtet der VKI. Und auch beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer schlägt das Thema auf. „Früher hat man sich als Passagier überhaupt keine Gedanken gemacht. Jetzt muss man selbst Abmessungen durchführen oder extra Handgepäckstücke kaufen, um die Vorgaben zu erfüllen“, kritisiert Gabriele Zgubic, Abteilungsleiterin Konsumentenpolitik der AK Wien.

Übersicht Tabelle Handgepäck

Beflügeltes Geschäft mit Rucksäcken und Koffern

Von den strengeren Vorgaben profitieren zumindest Kofferhersteller. In den Wiener Samsonite-Shops rüstet sich die Kundschaft zeitgerecht für die Kontrolle am Gate. Das kleine Handgepäckstück im Format 40 x 30 x 20 sei der aktuelle Topseller, erfährt der KURIER. Das Sortiment sei aufgestockt worden, Kunden würden explizit danach fragen. Nicht zuletzt, weil es bei fast (!) jeder Airline durchgeht. Und auch der Online-Riese Amazon hat sein Angebot angepasst. In der Produktbeschreibung von Reiserucksäcken verweist schon die erste Zeile auf die Airline, mit der sie kompatibel sind – solange man sie nicht zu prall befüllt.

Konsumentenschützer wie Petra Leupold vom VKI sind sich einig, dass diese Entwicklung für Reisende „eigentlich unzumutbar“ sei. Parallel mit weiteren Verbraucherorganisationen aus ganz Europa hat der VKI deshalb Verbandsklagen gegen mehrere Fluglinien eingebracht. Ziel sei, Klarheit für Konsumenten zu schaffen und einheitliche Regeln, an die sich Fluggesellschaften halten müssten. Der erste Erfolg wurde bereits erzielt.

Verbandsklagen laufen: Lösung könnte in eineinhalb Jahren bereits da sein

Seit 8. April 2026 liegt ein nicht rechtskräftiges Urteil am Handelsgericht Wien vor. Es besagt, dass ein Zusatzentgelt für Handgepäck bis zur Größe 55 x 40 x 20 (entspricht einem größeren Rucksack) und einem Gewicht bis zu 10 Kilogramm nicht zulässig ist. Einfach gesagt: Jedes Handgepäckstück, das diese Maße nicht überschreitet, darf nicht extra bepreist werden.

Groß medial kommuniziert hat der VKI den Entscheid noch nicht. „Es ist ein Urteil in erster Instanz, das vermutlich bis zum Höchstgericht oder sogar bis zum Europäischen Gerichtshof gehen wird“, sagt Leupold. Für den VKI wäre Letzteres erstrebenswert – denn dann gilt die gerichtliche Entscheidung unionsweit. „Das klingt langwierig, aber bei Verbandsklagen haben wir erfahrungsgemäß europaweit rasche und effiziente Lösungen“, sagt Leupold. „Ich würde damit rechnen, dass wir in rund eineinhalb Jahren eine Klärung durch EuGH oder OGH haben und wissen, was gilt.“ Was das für Konsumenten bedeuten kann? Bares Geld.

Dokumentieren, abwarten: Wie Betroffene ihr Geld zurückbekommen

Geben die Gerichte den Verbraucherorganisationen recht, könnten Fluggäste, die in den vergangenen Jahren Zusatzgebühren für Handgepäck bezahlt haben, Geld zurückfordern, sagt die VKI-Expertin. „Da verjährt auch nichts.“ Sie empfiehlt betroffenen Passagieren, Rechnungen aufzubewahren, Fotos zu machen und alles zu dokumentieren. „Je mehr sich melden und ihren Rückforderungsanspruch durchsetzen, desto besser“, so Leupold. Das wäre auch aus generalpräventiven Gründen gut, ergänzt sie, damit Airlines mit einer womöglich unzulässigen Geschäftspraktik nicht jahrelang Gewinne machen konnten und nur einen Bruchteil zurückzahlen müssen.

Wie viel Fluggesellschaften wirklich mit zusätzlichen Handgepäckgebühren beim Check-in oder Boarding verdient haben, lässt sich nicht beziffern. Laut Ryanair halten sich 99,9 Prozent der Passagiere an die Regeln. Diesen richtet die irische Billig-Airline ihren Dank aus und sagt: „Fliegen Sie weiter, denn Sie haben nichts zu befürchten.“

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