Jetzt kommt das digitale Notariat
Die Notare wollen den Gerichten Arbeit abnehmen. Auch für Unternehmer soll das Vereinfachungen bringen. Nachdem die Online-GmbH-Gründung 2019 per Gesetz in Kraft getreten ist, soll der Digitalnotariatsakt nun auch auf andere Gesellschaftsformen und Rechtsbereiche ausgeweitet werden. "Wir wollen die Digitalisierung verstärkt ausrollen", sagte Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer zur APA.
Bessere Verlinkung
In Zukunft soll demnach beispielsweise auch das Übertragen von Gesellschaftsanteilen über das digitale Notariat möglich sein. Auch das Unternehmer-Serviceportal (USP) der Republik, das seit zwei Jahren für Gründungen von Ein-Personen-Gesellschaften zur Verfügung steht, kooperiert künftig mit Österreichs Notaren. Eine "wechselseitige Verlinkung der Gründungsseiten" werde eingerichtet. Dazu wurde im Sommer ein Abkommen zwischen Wirtschaftsministerium und der Notariatskammer unterzeichnet.
"Das Ministerium gibt uns die Möglichkeit, als 'One-Stop-Shop' zu agieren", erklärte Umfahrer. Die Notare könnten etwa Steuernummern, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) oder Gewerbenummern aus einer Hand vergeben. "Das werden wir im Laufe des Jahres in den Echtbetrieb umsetzen können", stellte Umfahrer noch für heuer in Aussicht.
Mehr Digitalisierung
Im neuen türkis-blauen Regierungsprogramm enthalten sei "eine Entlastung der Justiz durch Notariate", stellte der Standesvertreter zufrieden fest. "Wir sind bereit, hier zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, zum Beispiel, dass der Notar die Eintragung ins Firmenbuch durchführen kann", betonte Umfahrer.
Doch auch in Verlassenschaftsverfahren könnten die 521 österreichweit zugelassenen Notare als Gerichtskommissäre "weitere Aufgaben übernehmen". Auch dort sei eine forcierte Digitalisierung dringend notwendig. "Wir schieben immer noch die Papierakte zwischen den Gerichten und den Notaren hin und her", merkte der Präsident der Österreichischen Notariatskammer kritisch an.
Die Grunderwerbssteuer und die (seit 2012 geltende) Immobilienertragsteuer (ImmoESt), die jährlich über eine Milliarde Euro in die Staatskasse spülen, würden bereits zur Hälfte von Notaren abgewickelt. Diese heben die Steuer ein, machen für das Finanzamt die Steuererklärungen und überweisen das Geld dann an die Republik.
Vernünftige Ausstattung
Ebenfalls im aktuellen Regierungsprogramm zu finden sei das Vorhaben einer "vernünftigen finanzielle Ausstattung der Justiz". In den letzten Monaten und Jahren sei diese "stark zurückgefahren" worden, betonte Umfahrer. Die Politik gab in dem Papier zudem ein Bekenntnis zur weiteren Digitalisierung des Firmenbuchs ab.
"Heute wird der Antrag in Papierform noch eingescannt", berichtete Umfahrer aus der (veralteten) Praxis. Auch die Modernisierung des Baurechts fand Eingang ins Aufgabenheft der neuen Bundesregierung.
Offener Wunsch
Nicht aufgenommen wurde die Abschaffung der Gebühren nach dem Gebührengesetz - ein Anliegen, das die Notare bereits seit Jahren aufs Tapet bringen. Gebühren auf schriftliche Verträge gehörten generell gestrichen, lautet der Standpunkt. Denn die dabei lukrierten Steuereinnahmen von rund 140 Mio. Euro im Jahr würden durch den für die Einhebung notwendigen Verwaltungsaufwand wieder verschlungen.
Somit könne man den Österreichern die Ausgaben gleich ersparen, so die Argumentation der Notariatskammer. Einen Hoffnungsschimmer gibt es: "Vielleicht fällt die Gebührenabschaffung im Regierungsprogramm unter das Entlastungskapitel für die Bürger", so Umfahrer. Explizit erwähnt ist sie jedenfalls nicht.
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