Wohntelefon: Können Vermieter die Haltung von Haustieren verbieten?

Wohntelefon: Können Vermieter die  Haltung von Haustieren verbieten?
Experten beantworten Ihre Leserfragen, die Sie an immo@kurier.at schicken können. Diesmal mit: Walter Rosifka –Arbeiterkammer

Abrechnung

Auf unserer Liegenschaft befinden sich achtzehn Wohnungen und elf Reihenhäuser. Beide haben je einen Instandhaltungsfonds. Sechs der Reihenhäuser haben je ca. 130 und fünf ca. 123 . Die Eigentümer wollen eigene Instandhaltungsfonds für diese durchsetzen, einer ist dagegen, auch die Genossenschaft wehrt sich. Bei den Reihenhäusern sind nun neue Dächer geplant, laut Dachdecker würden diese jedoch noch fünfzehn Jahre halten. Die Genossenschaft sagt, eine Sanierung ist unvermeidbar. Wie sollen wir uns verhalten?

Sie haben offensichtlich zwei unterschiedliche Abrechnungseinheiten auf ihrer Liegenschaft, für die gesonderte Instandhaltungsrücklagen gebildet werden.

Wenn Sie drei unterschiedliche Abrechnungseinheiten auf ihrer Liegenschaft mit drei gesonderten Instandhaltungsrücklagen haben wollen, dann kann und darf die Genossenschaft oder die Verwaltung das nicht einfach so machen. Das wäre nämlich rechtswidrig, so lange es keine einstimmige Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gibt oder einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss. Daher müssen Sie wohl einen Antrag beim Bezirksgericht einbringen, auf Festlegung einer weiteren gesondert abzurechnenden Einheit. Wenn Sie unsicher sind, welche Sanierungsarbeiten notwendig sind, sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen.

Kündigung

Ich bin Student und Mieter einer Wohnung. Da ich noch kein eigenes Einkommen habe, schlug der Hausverwalter vor, dass mein Vater als Hauptmieter fungieren soll. So könne man eine Bürgschaft umgehen. Nach zwei Jahren gab es eine neue Verwaltung, diese drohte uns mit Kündigung, da sie festgestellt hatten, dass mein Vater gar nicht in der Wohnung wohnt. Kann ich gekündigt werden?

Wenn der wahre Sachverhalt beweisbar ist, wird eine Kündigung gegen den Mieter (das ist ihr Vater) wegen Nichtbenützung voraussichtlich nicht durchgehen. Besser wäre gewesen, man hätte Sie beide gemeinsam in den Mietvertrag eingetragen.

Einkommenssteuer

Meine Brüder und ich haben von unserem Vater ein Grundstück samt Häusern geerbt. Gilt ein begünstigter Steuersatz, wenn wir den Grund verkaufen würden?

Der Kaufpreis, den Sie beim Verkauf bezahlt erhalten, unterliegt nicht der „normalen“ Einkommenssteuer. Allenfalls muss man Immobilienertragssteuer zahlen. Näheres dazu erfahren Sie beim Finanzamt, einem Steuerberater und bei einem professionellen Rechtsanwalt oder Notar).

Haustierhaltung

Wir ziehen in eine Mietwohnung. Wir haben vor, nächstes Jahr einen Hund anzuschaffen. Die Vermieter hat uns gesagt, dass er keine Haustiere in der Wohnung duldet. Können die Vermieter Haustierhaltung grundsätzlich verbieten?

In einem individuell ausgehandelten Mietvertrag ist das Verbot der Hundehaltung wirksam und zu beachten. Wenn nichts vereinbart wurde, dann sind sie zur üblichen Nutzung berechtigt. Damit wäre das Halten von üblichen Haustieren erlaubt, solange von den Tieren keine Beeinträchtigung ausgeht. Empfehlenswert wäre eine ausdrückliche Vereinbarung, wonach das Halten eines Hundes bestimmter Rasse (kein Kampfhund) erlaubt wird, solange keine Lärm- oder Schmutzbeeinträchtigungen von ihm ausgehen; und die vertragliche Zusicherung der Mieter, wenn Beeinträchtigungen vorliegen – das Tier sofort abzugeben.

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