Die Frist für Mietschulden wird verlängert

Symbolbild
Die Frist zur Nachzahlung gestundeter Mieten wird bis März verlängert. Kritik kommt von privaten Eigentümern und Vermietern.

Justizministerin Alma Zadic hat diese Woche im Vorfeld des Justizausschusses angekündigt, dass die Frist zur Rückzahlung gestundeter Mieten verlängert wird. Die ursprüngliche Frist bis Jahresende wird bis Ende März 2021 ausgedehnt.

Zahlungsrückstände

Zwischen April und Juni dieses Jahres konnten Wohnungsmieter ihre Mietzahlungen reduzieren oder aussetzen, wenn sie wegen Corona in finanzielle Schwierigkeiten gekommen waren. Das hat die Regierung im März beschlossen. Der Zahlungsrückstand sollte vom Vermieter inklusive vier Prozent Verzugszinsen ab 1. Jänner 2021 gerichtlich eingefordert werden können.

Gilt für private Wohnungsmieter

Nun ist klar, dass es für viele Mieter unmöglich sein wird, im Jänner die gestundeten Mieten zurückzuzahlen. Schließlich hat sich an der wirtschaftlichen Situation (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit) für viele Betroffene nichts geändert. Daher wird die Frist zur Rückzahlung verlängert. Sie gilt für alle Wohnungsmieter, nicht aber für Geschäftsmieter oder Pächter.

Schutz vor Delogierung

Die Frist für Mietschulden wird verlängert

Nach wie vor gilt: Die Mietzinsrückstände aus dem Frühjahr können ab April 2021 vom Vermieter gerichtlich eingeklagt werden, das Nichtbezahlen der Miete in diesem Zeitraum kann aber erst ab Juli 2022 dazu führen, dass ein Mieter auf Räumung der Wohnung geklagt wird. Sie sind bis zu diesem Tag vor Delogierung geschützt. „Wir lassen es nicht zu, dass jemand unverschuldet vor die Türe gesetzt wird, denn Wohnen ist ein Grundrecht“, betonte Zadic.

Räumungsexekution aufschieben

Dies und die Stundung beziehen sich auf Personen, die aufgrund corona-bedingter Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni Probleme hatten, ihre Wohnungsmiete zu zahlen. Räumungsexekutionen aus anderen Gründen können auf Antrag der Mieter weiterhin erleichtert aufgeschoben werden, das soll bis 30. Juni 2021 möglich sein.

Kritik

Kritik an der Verlängerung der Zahlungsfrist für gestundete Wohnungsmieten kommt von Vertretern privaten Eigentümern und Vermietern. Der Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds (ÖHGB), Martin Prunbauer, ist überzeugt: „Wer jetzt die Mieten aus dem zweiten Quartal nicht nachzahlen kann, wird es auch künftig nicht tun können“. Selbst dann nicht, wenn irgendwann wieder „normale Verhältnisse“ herrschten.

Verband vertritt 30.000 Vermieter

Die Vermieter blieben übrig, weil die Beträge nicht eintreibbar seien, so Prunbauer:  „Da helfen mir auch die vier Prozent Zinsen nichts“, so Prunbauer. Auch den Räumungsaufschub für Mieter kritisiert der ÖHGB. Der Verband der Haus- und Grundbesitzer vertritt österreichweit 30.000 Vermieter. Die im April beschlossenen Bestimmungen seien verunglückt.

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