Wem muss ich den Zugang zu meiner Wohnung gestatten?

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Ob der Verwalter die Wohnung besichtigen kann, hängt davon ab, ob ein Grund vorliegt, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 14. Juli 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Recht des Vermieters geht, eine vermietete Wohnung zu besichtigen.   

FRAGE: Ich bin Mieterin und wohne seit Jahren in einem Altbau. Nun hat sich die  frühere Hausverwaltung gemeldet , um meine Wohnung zu besichtigen. Muss ich das dulden?

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