Die Besitzer der Schotterstraße verbieten uns die Zufahrt, ist das rechtens?

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Wann ein Recht an der Nutzung einer Sache ersessen wurde, erklärt ein Wohnrechtsexperte.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 19. Mai 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Zufahrtsrecht zu einer Liegenschaft geht.

FRAGE: Die Zufahrt zu unserer Liegenschaft ist ein Schotterweg, der im Miteigentum anderer Personen steht. Der Weg wird seit über 40 Jahren zuerst mit einspurigen, später mit zweispurigen Fahrzeugen von uns und unseren Besuchern beziehungsweise  Handwerker wie zum Beispiel dem Rauchfangkehrer oder  dem Postboten  befahren.

Die Eigentümer des Weges verbieten uns nun plötzlich das Zufahrtsrecht. Dürfen sie das? Und: Was können wir tun? 

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