Haftet der Hausverwalter für das anvertraute Geld in der Rücklage?

Close-up of bank savings passbook - Euro Currency
Wofür die Hausverwaltung in diesem Zusammenhang verantwortlich ist, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 14. Juli 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um Hälfte-Eigentümer geht, die sich nicht einig sind, wie es mit dem gemeinsamen Besitz weiter gehen soll.  

FRAGE: Haftet der Verwalter für das anvertraute Geld in der Rücklage? Ich bin Wohnungseigentümer, im Haus gibt es einen Mehrheitseigentümer, der auch die Hausverwaltung macht.

Die angesparte Rücklage wurde auf einem  Bankkonto  angelegt. Da sie über 100.000 Euro betrug, war das Geld nicht durch die Einlagensicherung der Bank gedeckt, nach der Bankpleite  ist es  also verloren.

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