Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen. Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 30. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Luftverbundprüfung eines Heizkamins geht.
FRAGE: Anlässlich der heutigen Hauptkehrung hat mir der Rauchfangkehrer eröffnet, dass bei meinem seit 26 Jahren in Betrieb befindlichen Kaminofen (zusätzlich zu der Gasetagenheizung) eine einmalige Luftverbund-Überprüfung um rund 180 Euro durchzuführen ist.
Diese Überprüfung sei laut einem neuen Gesetz vorgeschrieben. Ich habe jedoch im Internet kein derartiges Gesetz finden können, vielleicht können Sie mir weiterhelfen, ob das rechtens ist.
Die von Ihnen angesprochene Luftverbundüberprüfung ist rechtens. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu schwerwiegenden Kohlenmonoxid-Vergiftungsfällen gekommen ist, ist bereits im Oktober 2012 die Gesetzesnovelle zum Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz in Kraft getreten, um zu überprüfen, ob es eine ausreichende Verbrennungsluftzuführung gibt.
Oft war eine ausreichende Luftzufuhr bei der Installierung der Öfen vorhanden. Durch den Einbau neuer Fenster oder auch die Dämmung des Gebäudes oder durch mobile Klimageräte sowie neu eingebaute Entlüftungsventilatoren kann sich die Luftzuführung jedoch verändern.
Barbara Walzl-Sirk ist Wohnrechtsexpertin im Mieterschutzverband Steiermark.
Da Sie neben einer Gasetagentherme auch einen Kaminofen in Ihrer Wohnung betreiben, ist eine solche Luftverbund-Überprüfung vorgesehen.
Die Überprüfung eines Kaminofens ist im Verhältnis zur Prüfung einer Gastherme aufwendiger, da im Zuge der Überprüfung auch der Kaminofen eingeheizt werden muss, damit der Rauchfangkehrer überprüfen kann, ob die für die Verbrennung notwendige Luftzufuhr ausreichend ist.
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