Was kann ich tun, wenn ich in der Wohnung keinen Radioempfang habe?
Altmodisches, tragbares Radiogerät steht auf einer Kommode.
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 15. Dezember 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Wohnung geht, in der kein Radio empfangen werden kann.
FRAGE: Meine Frau und ich wohnen in einer betreuten Wohnanlage. Seit Einzug haben wir keinen Radioempfang, obwohl es eine Empfangsantenne am Dach gibt. Die Verwaltung sagt, das geht sie nichts an, dass einige Bewohner keinen Radioempfang haben. Stimmt das?
Julia Fritz: Moderne Wohnanlagen müssen heute Anschlüsse für Radio-, TV- und Internetempfang entsprechend dem Stand der Technik bereitstellen. Das gilt besonders für betreute Wohnformen, in denen die Ausstattung der gesamten Anlage – vom Pflege- und Betreuungsstützpunkt bis zu den einzelnen Wohneinheiten – einheitlich und zeitgemäß sein muss.
In der Praxis bedeutet das: Wenn eine zentrale Antenne vorhanden ist, muss sie grundsätzlich auch funktionsfähig sein. Die rechtliche Verpflichtung richtet sich dabei weniger darauf, einzelnen Bewohnern individuell Radioempfang zu garantieren, sondern darauf, dass die gemeinsame hausweite Anlage dem technischen Standard entspricht.
Julia Fritz ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte.
Kommt es dazu, dass nur einzelne Wohnungen keinen Radioempfang haben, während die zentrale Infrastruktur vorhanden ist, spricht vieles dafür, dass kein rechtliches Problem, sondern ein technisches vorliegt.
In solchen Fällen ist es daher meist sinnvoll, zuerst eine technische Überprüfung in der eigenen Wohnung zu veranlassen. Oft lässt sich der Empfang durch kleine Maßnahmen herstellen (Verstärker) – und eine rechtliche Auseinandersetzung erübrigt sich.
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