Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen. Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 24. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um einer Reihenhausanlage geht, wo ein Zaun errichtet werden soll.
FRAGE: Ich wohne in einer Reihenhausanlage im Wohnungseigentum. Der Nachbar will einen Holzzaun auf der Allgemeinfläche errichten.
Die anderen Eigentümer haben seinem Vorhaben nicht zugestimmt. Der Bürgermeister hat den Bau aber genehmigt. Darf ich die Wand demontieren?
Am Wohntelefon gab diesmal Nicole Neugebauer-Herl, Rechtsanwältin von der Kanzlei 1020, Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
Nicole Neugebauer-Herl ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei 1020
Selbst wenn diese bauliche Anlage baurechtlich genehmigt wurde, darf der Wohnungseigentümer den Holzzaun nur dann errichten, wenn auch alle übrigen Wohnungseigentümer diesem Vorhaben zugestimmt haben.
Falls er den Holzzaun dennoch - also ohne Zustimmung - errichtet, dürfen Sie allerdings nicht zur Selbsthilfe greifen.
Sie und jeder andere Wohnungseigentümer der Liegenschaft kann binnen 30 Tagen mit Besitzstörungsklage, die auf Wiederherstellung des vorigen Zustands gerichtet ist, gegen diesen Nachbarn vorgehen.
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