Muss ich dem Verwalter ein Vermittlungshonorar zahlen, wenn er meine Wohnung vermietet?

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Wann ein Honorar für Vermittlungsleistungen fällig wird, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 10. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Vermittlungshomorar für eine Wohnung geht. 

FRAGE: Ich will meine  Wohnung vermieten. Die Hausverwaltung hat angeboten, die Vermittlung zu übernehmen. 

Muss ich dafür Maklerprovision an die Hausverwaltung bezahlen?

Am Wohntelefon gab diesmal Elke Hanel-Torsch, Wohnrechtsexpertin der Mietervereinigung, Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Für die Vermittlung von Wohnungen kann grundsätzlich eine Maklerprovision verlangt werden. Die Höhe dieser Provision ist mit maximal drei Bruttomonatsmieten begrenzt.

Muss ich dem Verwalter ein Vermittlungshonorar zahlen, wenn er meine Wohnung vermietet?

Sie können selbstverständlich eine für Sie günstigere Variante mit der Hausverwaltung vereinbaren, wenn Sie sich mit dieser darauf einigen können. 

Grundsätzlich gilt, dass die Maklerprovision nach Höhe gestaffelt ist, je nachdem, ob der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen oder befristet wird. Seit Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Mieter  bezahlen nur mehr dann Maklerprovision, wenn sie die Wohnungssuche bei der Maklerin oder beim Makler selbst als Erste beauftragt haben. 

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