Wer muss die Heizung, die ich eingebaut habe, tauschen, wenn sie defekt ist?

Wer muss die Heizung, die ich eingebaut habe, tauschen, wenn sie defekt ist?
Wer für den Austausch der defekten Heizung zuständig ist, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 24. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Mieter geht, die selbst die alten Öl-Öfen in ihrer Wohnung vor Jahren gegen eine Gasheizung getauscht hat. 

FRAGE: Ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung und vor 40 Jahren eingezogen. Damals waren Öl-Öfen in der Wohnung vorhanden, ich habe später in Absprache mit der Genossenschaft eine Gasetagenheizung eingebaut. 

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