Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen. Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 24. Februar 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die herüberwuchernde Hecke des Nachbarn geht.
FRAGE: Die Thujen-Hecke des Nachbarn ist drei Meter hoch. Er hat sie zwar schon zweimal auf meine Bitte hin gestutzt, dennoch breitet sie sich immer mehr in Richtung unseres Grundstücks und Zauns aus.
Die Mauer, auf der der Zaun steht, wird von den Wurzeln beschädigt, unsere Wiese vermoosen. Was kann ich dagegen tun?
Am Wohntelefon gab diesmal Elke Hanel-Torsch, Wohnrechtsexpertin der Mietervereinigung, Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Wenn man von Hecken oder sonstigen Pflanzen des Nachbarn beeinträchtigt wird, greift § 422 ABGB. Dieser besagt, dass man Äste oder Wurzeln des Nachbarn, die sich auf den eigenen Grund ausdehnen, im Wege der Selbsthilfe abschneiden, entfernen oder sonst wie benützen darf. Dabei muss jedoch fachgerecht vorgegangen werden.
Die dafür entstehenden Kosten muss der beeinträchtigte Nachbar bezahlen. Wenn bereits ein Schaden eingetreten ist oder ein solcher droht, dann muss der Eigentümer der Pflanze die Hälfte der angefallenen Kosten ersetzen.
Schattenwurf durch die Hecke des Nachbarn
Weiters könnte ein Unterlassungsanspruch vorliegen und zwar dann, wenn durch die Pflanze des Nachbarn die ortsübliche Benutzung des eigenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird und daher zu einem unzumutbaren Zustand führt.
Dies könnte dann der Fall sein, wenn durch die Höhe der Hecke das eigene Grundstück permanent im Schatten liegt. Dabei kommt es jedoch auf die Größe des Grundstücks an.
Kommentare