Darf der Nachbar seinen Schuppen an der Grundstücksgrenze errichten?

Darf der Nachbar seinen Schuppen an der Grundstücksgrenze errichten?
Wie man sich gegen Nachbarn wehren kann, die sich nicht an die Bauordnung halten, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 10 März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Geräteschuppen des Nachbarn geht. 

FRAGE: Vor zehn Jahren baute unser Nachbar einen Geräteschuppen mit Bauanzeige direkt an die  Grenze zu unserem Grund. Wir wurden nicht gefragt und unser Grund wurde während der Bauzeit betreten und befahren. Aus dem Geräteschuppen wurde ein geschlossenes Gebäude mit  40 m², was nicht der Bauanzeige entspricht.

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