Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen. Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 10 März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Geräteschuppen des Nachbarn geht.
FRAGE: Vor zehn Jahren baute unser Nachbar einen Geräteschuppen mit Bauanzeige direkt an die Grenze zu unserem Grund. Wir wurden nicht gefragt und unser Grund wurde während der Bauzeit betreten und befahren. Aus dem Geräteschuppen wurde ein geschlossenes Gebäude mit 40 m², was nicht der Bauanzeige entspricht.
Vor zwei Jahren war eine Bauverhandlung anberaumt. Bei der Bauverhandlung wurde festgestellt, dass der Bauherr über die Grundgrenze gebaut hat. Doch dies hatte keine Folgen, weil es zu einer Einigung wegen der Grenze kommen muss. Jetzt sind zwei Jahre vergangen und nichts ist passiert.
Das Gebäude verfügt über Sichtöffnungen direkt an der Grundgrenze, was nicht zulässig ist. Können wir den Rückbau verlangen? Laut Bürgermeister ist da nichts zu machen. Müssen wir das hinnehmen?
Am Wohntelefon gab diesmal Elke Hanel-Torsch, Wohnrechtsexpertin der Mietervereinigung, Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Bei den möglichen Vorgehensweisen ist zu unterscheiden, ob eine Verwaltungsbehörde tätig werden soll oder ob Sie selbst eine Klage einbringen. Wurde entgegen den Vorgaben der Bauordnung gebaut, so hat die jeweilige Behörde allfällige Schritte zu setzen.
Diese könnten auch so weit gehen, dass ein Abrissauftrag erlassen wird. Wie konkret dies geregelt ist, hängt von der entsprechenden Bauordnung ab. Möglicherweise ist hier eine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde notwendig.
In Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung, wodurch keine allgemeingültige Aussage darüber getroffen werden kann, wie hier vorzugehen ist.
Über die Grenze gebaut: Klage
Den Umstand, dass Ihr Nachbar auch Ihren Grund bebaut hat, müssen Sie nicht hinnehmen und es wäre wohl eine Klage denkbar. Es ist ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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