Wo kann ich die Abrechnung der Heizkosten überprüfen lassen?

Heizung mit Sparschwein
Welche Frist für Einwendungen gegen die Abrechnung gilt, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 25. August 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Verlegung eines Glasfaserkabels geht. 

FRAGE: Ich bin Mieterin einer Mietwohnung in Wien und der Heizungszähler weist eine geringere Zahl an Verbrauchseinheiten auf als in der Betriebskosten-Abrechnung angegeben. Ich habe daher die Heizkosten in der Höhe von 505 Euro reklamiert, weil ich in der Abrechnungsperiode nie geheizt habe. Ich habe die Auskunft bekommen, dass es sich bei diesem Betrag um Netzkosten handelt. Ich möchte, dass jemand die Heizkostenabrechnung überprüft, an wen kann ich mich wenden?

Nicole Neugebauer-Herl: Wichtig ist zunächst, dass Sie binnen sechs Monaten nach Legung der Abrechnung schriftlich begründete Einwendungen erheben. Ansonsten gilt die Abrechnung im Verhältnis zwischen Wärmeabnehmer und Wärmeabgeber als genehmigt.

Nicole Neugebauer-Herl

Nicole Neugebauer-Herl ist Rechtsanwältin und spezialisiert auf Wohn- und Baurecht. 

 In Wien kann die inhaltliche Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren bei der Schlichtungsstelle in wohnrechtlichen Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50) überprüft werden. 

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