Wie weiß ich, wer in der Nachbarwohnung gemeldet ist?
Mit dem Meldezettel wird die Meldung einer Person an einer bestimmten Adresse belegt. Heute erfolgt die Meldung meist digital
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 3. November 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Abrechnung der Heizkosten in einem Wohnhaus geht.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümer und viele Wohnungseigentümer im Haus vermieten ihre Wohnungen, an viele Mieter pro Wohnung. Gibt es so etwas wie einen Überbelag? Wie weiß ich, wer in den Wohnungen gemeldet ist? Es kommt oft zu Beschädigungen im Haus, die alle Wohnungseigentümer tragen müssen. Wie tun?
Sigrid Räth: In Österreich besteht eine Meldepflicht. Das heißt jeder ist verpflichtet sich innerhalb von wenigen Tagen anzumelden, wenn der Wohnsitz gewechselt wird. Wer in einer Wohnung gemeldet ist fällt unter den Datenschutz.
Das heißt die übrigen Miteigentümer oder Mieter haben keinen Anspruch darauf zu erfahren wer im Haus gemeldet ist. Lediglich wer in der Wohnung gemeldet ist, die einem selbst gehört, kann erfragt werden. Sollte es allerdings zu Geräuschbelästigungen und Ähnlichem kommen, können sich die Miteigentümer dagegen zur Wehr setzen.
Sigrid Räth ist Rechtsanwältin und berät auch im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Wenn Beschädigungen im Haus auftreten stellt sich immer wieder die Frage, ob ein Verursacher herausgefunden werden kann, oder nicht. Sollte ein Verursacher feststellbar sein, so hat dieser für die Behebung der Schäden aufzukommen. Wenn das aber nicht der Fall ist, wird die Schadensbehebung von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sein.
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