Was kann ich gegen das Brummen eines Kühlgeräts im Keller des Hauses tun?

Großvolumiges Kühlgerät wie im Handel oder in der Produktion.
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 20. Oktober 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Lärmbelästigung durch ein Kühlgerät geht.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümerin im Erdgeschoß eines Mehrparteienhauses, in dem sich auch ein Lebensmittelgeschäft befindet. Ein Kühlgerät des Lebensmittelgeschäfts befindet sich unter meiner Wohnung im Keller des Hauses. Das Gerät brummt tagsüber und in der Nacht. Manchmal vibriert sogar der Fußboden.
Ich kann wegen der Lärmbelästigung kaum schlafen und fühle mich gesundheitlich beeinträchtigt. Der Betreiber des Geschäfts kümmert sich trotz Beschwerden nicht um das Problem. Was kann ich gegen die Lärmbelästigung unternehmen?
Georg Röhsner: Wenn Sie durch ein solches Gerät erheblich gestört oder sogar gesundheitlich beeinträchtigt werden, können Sie den Verursacher – egal ob dieser Mieter oder auch Wohnungseigentümer ist – gerichtlich auf Unterlassung klagen. Ein solches Verfahren kann aber langwierig sein und ist auch mit nicht unerheblichen finanziellen Risiken verbunden.
Die Beweislast dafür, dass von diesem Gerät Lärm bzw. Vibrationen ausgehen, die in Ihrer Wohnung zu deutlichen Beeinträchtigungen führen und dass diese Beeinträchtigungen über ein ortsübliches Ausmaß hinausgehen, liegt bei Ihnen. Das Gericht würde wahrscheinlich einen technischen Sachverständigen bestellen, der einerseits das Gerät untersucht und andererseits die Immissionen in Ihrer Wohnung misst.

Georg Röhsner ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Eversheds Sutherland.
Da gibt es natürlich immer ein gewisses Risiko, ob dann, wenn diese Messungen stattfinden, auch tatsächlich Störungen feststellbar sind. Alternativ dazu könnten Sie vorab einen Privat-Sachverständigen mit Messungen in Ihrer Wohnung beauftragen, dies wäre aber mit erheblichen Kosten verbunden, die Sie – zumindest vorläufig – selbst tragen müssten.
Als ersten Schritt würde ich daher empfehlen, bei der zuständigen Behörde (in Wien wäre das die Gewerbebehörde im jeweiligen Magistratischen Bezirksamt bzw. das Gesundheitsamt (MA 15) eine Beschwerde einzureichen und um Überprüfung und Abhilfeschaffung ersuchen. Dadurch entstehen für Sie keine Kosten und wenn die Behörde einen Schaden am Gerät feststellt, der den Lärm verursacht, würde dem Unternehmen die Behebung aufgetragen werden.
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