Darf der Vermieter die Kaution behalten, wenn der Mieter vorzeitig auszieht?

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Was mit der Kaution passiert, wenn ein Mieter vor Ablauf der Frist auszieht, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 2. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Sanierung eines Rauchfanges geht.

FRAGE: Ein Wohnungseigentümer vermietet eine Wohnung an meinen Sohn und an einen Freund. Beide haben je einen befristeten Mietvertrag über ein Zimmer und die Benützung von Küche, Bad und WC. Mit diesen beiden Verträgen sind alle vorhandenen Flächen in der Wohnung vermietet.

Nun haben sich die beiden Mieter zerstritten und sind vorzeitig, bereits nach sieben Monaten, ausgezogen. Der Vermieter will nun die Kaution nicht ausbezahlen, weil die Mindestdauer von 16 Monate nicht eingehalten wurde. Ist das rechtens?

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