Darf der Nachbar meinen Zaun einfach entfernen?

Ein weißer Lattenzaun vor üppigem Grün unter einem sonnigen Himmel.
Was bezüglich Errichtung und Entfernung von Zäunen gilt, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 23. Februar 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Entfernung eines Zauns geht.
FRAGE: Darf der Nachbar meinen Zaun einfach entfernen? Ich habe ein Grundstück gekauft, auf dem sich auf meiner Liegenschaft  nahe der Grundgrenze ein Maschendrahtzaun befunden hat. 

Die Nachbarin hat diesen Zaun und auch die Grenzpflöcke ausgerissen und auf mein Grundstück geworfen. 

Sie hat stattdessen eine Betonmauer errichtet und für die Errichtung auch mein Grundstück betreten. Die Betonmauer ist laut Gemeinde konform errichtet worden. Muss ich das dulden?

Katharina Braun: Ausgehend davon, dass sich der Zaun tatsächlich auf Ihrem Grundstück befunden hat, hätte die Nachbarin nicht eigenmächtig den Zaun entfernen und durch einen anderen ersetzen dürfen. 

Rechtsanwältin Katharina Braun

Katharina Braun ist Rechtsanwältin. 

Sie können auf Besitzstörung (die Frist beträgt 30 Tage ab Kenntnis der Störung) und Wiederherstellung des vorigen Zustands oder auch auf Unterlassung klagen. Sie haben auch das Recht auf Wiederherstellung der bisher vorhandenen Grenzmarkierung.

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