Gilt das neue Wertsicherungsgesetz auch für private Vermieter?
Mietvertrag mit Wertsicherungsklausel
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 9. März 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine die Indexierung von Wohnungsmieten geht.
FRAGE: Ich bin private Vermieterin und vermiete zwei Eigentumswohnungen. Gilt das neue Wertsicherungsgesetz auch für mich?
Ulrich Voit: Anders als es bei den einschlägigen Bestimmungen im Mietrechtsgesetz zu den Befristungen der Fall ist, gilt das Bundesgesetz zur Regelung von Wertsicherungsvereinbarungen bei Mietverträgen für Haupt- und Untermietverträge im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.
Ulrich Voit ist Notar in Wien
Es wird dabei nicht zwischen gewerblichen Vermietern, das sind Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und nicht gewerblichen Vermietern unterschieden. Eine Einschränkung auf gewerbliche Anbieter wurde in das Gesetz nicht aufgenommen. Das neue Wertsicherungsgesetz ist daher auch auf Ihre Vermietungen anwendbar.
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