Die Beziehung ist zu Ende, ein Zusammenleben nicht mehr möglich. Wer zieht aus und wohin? Ein Überblick über die aktuellen Optionen.
13.12.24, 05:00
Eine Trennung oder anstehende Scheidung ist immer emotional. Und belastend. Dennoch: Ist eine Beziehung zu Ende und ein Zusammenleben nicht mehr möglich, sollte jeder gut überlegen, bevor er oder sie die gemeinsame Wohnung verlässt.
Wer schlussendlich auszieht, hat – je nach der finanziellen Situation und den Umständen – verschiedene Unterkunftsoptionen:
Vorübergehender Aufenthalt bei Freunden oder Familie Ist zwar die günstigste Lösung, kann aber bald schwierig sein, da keine Privatsphäre vorhanden ist. „In vielen Fällen ist diese Variante erstmal hilfreich“, sagt Noah Lutz, Betreiber der Plattform scheidungshilfe.at. „Ein unterstützendes Umfeld, in dem man sich geborgen fühlt, kann entscheidend sein, um emotionalen Stress zu reduzieren und neue Perspektiven zu gewinnen.“
Kurzzeitapartment oder Trennungswohnung Das sind komplett eingerichtete Übergangswohnungen, meist zentrumsnah die für eine Woche oder monatsweise mit geringem Bürokratieaufwand gemietet werden können. Zu finden unter kurzzeitmiete.at, all-in-living.at, habyt.com, mondscheingasse.com, grandquarters.com, room4rent.at, harrys-home.com. Richtwert: In Wien, Graz, Salzburg, Linz und Innsbruck gibt es solche Apartments fallweise ab 600 Euro/Monat (20–30 m2), im Durchschnitt ist aber mit 1.200 bis 1.500 Euro (40–45 m2) zu rechnen.
Wohngemeinschaft Zum Suchen bieten sich diverse Immobilien-Webseiten an sowie die Portale der Universitäten (z. B. studium.at). Eine WG ist günstiger als eine eigene Wohnung, man hat aber Mitbewohner und daher – bis auf das eigene Zimmer – weniger Privatsphäre.
Hotel Das ist zwar die teuerste Variante, kurzfristig aber durchaus eine Option. Ein Hotelzimmer kann man sofort beziehen und Annehmlichkeiten wie 24h-Service und Sicherheit genießen.
Die häufigste Trennungsvariante in Österreich ist, dass einer der Partner in der gemeinsamen Wohnung bleibt, vor allem wenn Kinder involviert sind und die Wohnung im Eigentum steht. Lutz: „Die Entscheidung, wer bleibt und wer geht, hängt jedenfalls von finanziellen, rechtlichen und emotionalen Faktoren ab.“ Ist ein Gespräch darüber nicht möglich oder führt jedes Mal zu einem Streit, ist die Inanspruchnahme einer Mediation ratsam.
Aus und vorbei: Nicht immer ist es ratsam, aus der Ehewohnung auszuziehen. Wer aus der ehelichen Wohnung ausziehen will, sollte zuvor das Einverständnis seines Ehepartners einholen. Zieht man nämlich ohne eine Einwilligung aus der häuslichen Gemeinschaft aus, kann das Gericht dies später als böswilliges Verlassen und somit als schwere Eheverfehlung deuten. Und das hat nicht selten eine lebenslange Unterhaltszahlung für den Partner zur Folge. Doch es gibt Ausnahmen, etwa wenn das Zusammenleben mit dem Ehepartner unzumutbar ist, weil dieser z. B. ständig Streit provoziert, droht oder gar handgreiflich wird. Dann kann eine Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden. Flüchtet der Partner wegen eskalierender Gewalt und zieht für ein paar Tage ins Hotel oder zu Verwandten, ist dies keine Eheverfehlung.
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