Kann ein Eigentümer geklagt werden, der seine Beiträge nicht zahlt?
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Das sind die Antworten von Barbara Walzl-Sirk, Mieterschutzverband:
Ein Eigentümer in unserer Eigentumsanlage hat zwar keine Wohnung, aber einen im Wohnungseigentum stehenden Autoabstellplatz. Seit Monaten bezahlt er laut Hausverwaltung keine Betriebskosten und Rücklagenbeiträge. Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, gegen ihn Klage zu erheben?
Aufgrund der gesetzlichen Regelung des Wohnungseigentumsgesetzes gehört es zu den Aufgaben des Verwalters, rückständige Zahlungen eines Eigentümers auf die Aufwendungen für die Liegenschaft einzumahnen. Bringt dies keinen Erfolg, besteht die Möglichkeit, ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zugunsten der Forderung der Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils zu erwirken. Dieses Vorzugspfandrecht kommt nur dann dem Forderungsberechtigten zu, wenn die Forderung samt Pfandrecht innerhalb von sechs Monaten mit Klage geltend gemacht wird und die Anmerkung der Klage im Grundbuch beim Miteigentumsanteil des Beklagten beantragt wird.
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