Wer bei Dachlawinen haftet, wenn etwas passiert

Wer bei Dachlawinen haftet, wenn etwas passiert
Das Aufstellen von Warnstangen alleine reicht nicht aus, damit Hausbesitzer ihrer Pflicht nachkommen.

Wenn es zu tauen beginnt, steigt die Gefahr von Dachlawinen.  Wenn sich also  Schnee oder Eisplatten auf dem Dach  befinden, dann ist einsetzendes Tauwetter ein Warnzeichen, dass Eigentümer aktiv werden müssen. 

Wofür haften Hausbesitzer?

Hauseigentümer (oder die Eigentümergemeinschaft) können für Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden. Laut Paragraf 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind überhängende Schneewächten und Eisbildungen von straßenseitig liegenden Dächern zu entfernen, informiert die Mietervereinigung. 

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Warnstangen aufzustellen reicht dabei  nicht aus. Wird durch eine Dachlawine ein Fußgänger verletzt oder kommen Autos zu Schaden, muss  der Hauseigentümer (oder die Eigentümergemeinschaft) dafür aufkommen. 

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