Wer bei Dachlawinen haftet, wenn etwas passiert
Wenn es zu tauen beginnt, steigt die Gefahr von Dachlawinen. Wenn sich also Schnee oder Eisplatten auf dem Dach befinden, dann ist einsetzendes Tauwetter ein Warnzeichen, dass Eigentümer aktiv werden müssen.
Wofür haften Hausbesitzer?
Hauseigentümer (oder die Eigentümergemeinschaft) können für Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden. Laut Paragraf 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind überhängende Schneewächten und Eisbildungen von straßenseitig liegenden Dächern zu entfernen, informiert die Mietervereinigung.
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Warnstangen aufzustellen reicht dabei nicht aus. Wird durch eine Dachlawine ein Fußgänger verletzt oder kommen Autos zu Schaden, muss der Hauseigentümer (oder die Eigentümergemeinschaft) dafür aufkommen.
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