Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at
Ich bin Eigentümer in einem Mehrparteienhaus. Ein Eigentümer hat eine weitere Wohnung gekauft und die Wand dorthin durchgebrochen, ohne uns darüber zu informieren. Dabei wurde eine Wasserleitung beschädigt. Wer muss die Reparatur bezahlen?
Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet:
Schäden, die durch einen Wohnungseigentümer an den Wasserleitungen verursacht werden, müssen auch von ihm bezahlt werden. Dies betrifft nicht nur die Reparatur an der Wasserleitung selbst. Auch Folgeschäden sind von ihm zu bezahlen.
Kommentare