Darf der Schaden, den der Nachbar verursacht hat, über die Rücklage abgerechnet werden?
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Frage: Ich bin Wohnungseigentümer. Ein Nachbar hat eine zweite Wohnung im Haus gekauft und einen Mauerdurchbruch gemacht. Dabei sind Leitungsschäden entstanden, sie mussten bis in den Keller aufgestemmt werden. Darf der Schaden über die Betriebskosten/Rücklage abgerechnet werden?
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