Darf der Schaden, den der Nachbar verursacht hat, über die Rücklage abgerechnet werden?

Darf der Schaden, den der Nachbar verursacht hat, über die Rücklage abgerechnet werden?
Experten beantworten jeden zweiten Montag Fragen am Wohntelefon, unter 05903022337. Nächster Termin: 13. Mai

Frage: Ich bin Wohnungseigentümer. Ein Nachbar hat eine zweite Wohnung im Haus gekauft und einen Mauerdurchbruch gemacht. Dabei  sind  Leitungsschäden entstanden, sie mussten bis in den Keller aufgestemmt werden. Darf der Schaden über  die Betriebskosten/Rücklage abgerechnet werden?

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