Gestörte Nachtruhe: Was tun, wenn der Nachbar nach 22 Uhr kocht?
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 2. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage unserer Leser erreicht, in der es um das Kochen nach 22 Uhr.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümer. Ein Mieter in einer unterhalb gelegenen Wohnung kocht und brät zwischen 22 und 23 Uhr bei offenem Fenster. Wir müssen unsere Fenster schließen, damit der Geruch nicht in unsere Wohnungen dringt. Der Mieter ist aber uneinsichtig. Ist das zulässig? Kommt hier das Nachtruhegesetz zur Anwendung?
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