Gestörte Nachtruhe: Was tun, wenn der Nachbar nach 22 Uhr kocht?

Faschierte Laibchen
Der Nachbar brät sein Fleisch bei offenem Fenster nach 22 Uhr, sodass andere ihre Fenster schließen müssen. Darf er das? Die Rechtsanwältin klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Diesmal hat uns eine Frage unserer Leser erreicht, in der es um das Kochen nach 22 Uhr.

FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümer. Ein Mieter in einer unterhalb gelegenen Wohnung kocht und brät zwischen 22 und 23 Uhr bei offenem Fenster. Wir müssen unsere Fenster schließen, damit der Geruch nicht in unsere Wohnungen dringt. Der Mieter ist aber uneinsichtig. Ist das zulässig? Kommt hier das Nachtruhegesetz zur Anwendung?

Gestörte Nachtruhe: Was tun, wenn der Nachbar nach 22 Uhr kocht?

Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl ist Expertin u. a. für Bauträgerrecht, Miet- und Wohnrecht und Immobilienrecht in Wien. Sie beantwortet Fragen am KURIER Wohntelefon.

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