Vermietung im Zwei-Familien-Haus: Was zu beachten ist

Vermietung im Zwei-Familien-Haus: Was zu beachten ist
Ein Leser möchte eine Wohneinheit im Zwei-Familien-Haus vermieten. Was ist beachten, falls künftig Eigenbedarf besteht? Die Juristin klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 13. Jänner 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Mietvertrag geht.

FRAGE: Ich habe ein Zwei-Familien-Haus. Es sind zwei getrennte Wohneinheiten. Eine Einheit habe ich saniert und möchte sie vermieten. Was ist hinsichtlich Befristung zu beachten, falls künftig Eigenbedarf besteht?

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