Braucht es einen Mehrheitsbeschluss für die Balkon-PV-Anlage?
Karin Sammer, ÖVI: "Noch liegt zu den sogenannten Balkonkraftwerken keine Rechtsprechung vor, aber nachdem die Änderung auch Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild hat und wohl auch über eine bagatellhafte Umgestaltung hinausgeht, wird hier von einer genehmigungspflichtigen Änderung auszugehen sein, wofür die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich ist. Ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht, weil es sich dabei definitiv um keine Verwaltungsmaßnahme handelt. Daher ergibt sich auch keine Zuständigkeit Ihrer Hausverwaltung, weder für die Verständigung der übrigen Eigentümer noch für die Einholung der Zustimmung.
Falls nicht alle Eigentümer ihrem Änderungswunsch zustimmen, besteht die Möglichkeit, die fehlenden Zustimmungen über einen Antrag im Außerstreitverfahren ersetzen zu lassen.Die mit der WEG-Novelle 2022 geschaffene Erleichterung der „Zustimmungsfiktion“ (eine Zustimmung darf angenommen werden, wenn alle Eigentümer von der geplanten Änderung verständigt und keiner innerhalb von zwei Monaten widerspricht) hat der Gesetzgeber nur für Solar- und PV-Anlagen an Reihenhäusern und Einzelgebäuden vorgesehen. Ob die Rechtsprechung diese Erleichterung auf für PV-Anlagen auf Balkonen für zulässig erachtet, bleibt abzuwarten."
Kommentare